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Forum / Familie und Gesundheit

KiGe für Kind im Haushalt der Mutter, wer ist Empfänger?  

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Chrisausrpl
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9 Jahren  ago  

Hallo Leute !

nachdem meine Ex Freundin nunmehr schon 9 Jahre Kindergeld aus De. empfängt ist uns nun aufgefallen, dass eigentlich Lux für die Zahlung des Kindergeldes zuständig ist. Ich selbst beziehe bereits Kindergeld aus Lux für die Kinder in meinem Haushalt, meine Tochter lebt aber nicht bei mir.

Lux sagt nun ich müsse ein Antrag stellen was ich gerade auch tu. Aber da kommt mir folgende Frage:

In dem Antrag werden Bankdaten abgefragt, also wer das Geld bekommen soll. Kleingedruckt steht drunter : NB: ....... Alle weiteren Familienleistungen werden auf das angegebene Konto überwiesen....

Wenn ich Nun die Bankdaten meiner Ex Freundin, also der Kindsmutter dort eintrage habe ich Angst das alle derzeitigen Kindergeldzahlungen auch auf das Konto meiner Ex laufen. Meine Kontodaten angeben würde aber bedeuten das ich das KiGe für die Tochter bekomme, obwohl es eigentlich der Mutter überwiesen werden sollte. Ich müsste das dann immer ihr zurücküberweisen, was echt kompliziert wird.

Weiss jemand von euch wie sich das speziell in dem Fall vehält ?

Zahlt Lux dann tatsächlich nur das Geld für diesen Antrag auf das Konto der Kindsmutter, oder laufe ich gefahr das Lux da was falsch versteht und später alles Geld auf das Konto der Kindsmutter geht ?

Auf der Kasse in Lux erreich ich seid Tagne keinen, aber ich will den antrag ja absenden


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collinsmama
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9 Jahren  ago  

Die Angst hätte ich auch!

Gib doch einfach deine ein und überweise der Mutter das Kindergeld zusätzlich zum Unterhalt, fertig 🙂


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Chrisausrpl
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9 Jahren  ago  

wird sicherlich das beste sein.

Wenn es Deutschland dann nicht passt kann man es immernoch in der Zukunft umändern. Aber das Risiki, dass alle Zahlungen an meine Ex gehen ist mir zu groß

Danchte, evtl ist jemand hier der selbe Situation kennt

Danke !


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PsstGeheim
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9 Jahren  ago  

Du stellst einen separaten Antrag für das nicht bei dir wohnende Kind und die Bankverbindung gilt daher auch nur für diesen Fall. Es wird ja auch als "Erstes Kind" behandelt und die Kinder in deinem Haushalt sind auch wiederum "Erstes Kind", "Zweites Kind", ... Um ganz sicher zu gehen, mein Rat (wie in allen KiGe-Angelegenheiten) persönlich zur Kindergeldstelle zu gehen und den Antrag abzugeben und sich das dort noch einmal bestätigen zu lassen.


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo!

Das das Kind im Haushalt der Mutter lebt, hat diese folglich den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld. Die Frage ist hier nur, aus welchem Land.

Fakt ist: Kindesvater ist in Luxembourg tätig. Wäre die Kindesmutter, die mit dem Kind in Deutschland lebt, auich hier beschäftigt, dann läuft das Kindergeld richtig. Die deutsche Kasse zahlt an die Mutter; diese erhält dann noch aus Luxembourg die Unterschiedsbeträge.

Wäre die Mutter nicht in Deutschland tätig (z.B. Hausfrau) und der Vater arbeitet in Luxembourg, dann bestünde für die Mutter der vorrangige Anspruch auf Kindergeld in Luxembourg. Die dortige Kasse würde dann auf Antrag der Mutter auch an diese zahlen.

Oben ist die Rede von Ex-Freundin, sofern es sich hier um ein nichteheliches Kind handeln sollte, gelten noch "zusätzliche Spielregeln".

Die Mutter muss also hier folglich den Antrag bei der Caisse Luxembourg stellen.


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Chrisausrpl
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9 Jahren  ago  

Danke für die Infos.

Ich weiss dass es Kindergeld aus Luxembourg gibt, bzw dort der ANspruch besteht. Es ist vielmehr die Frage, ob dieser Antrag insofern mit der Kindsmutter ihren Kontodaten oder mit meinen ausgefüllt wird.

Da wiederum mach ich es so wie Psstgeheim schreibt: Ich fahre einfach hin und frage nach. Zur sicherheit hab ich den ANtrag 2 mal dabei. einmal mit meinen und einmal mit ihren Kontodaten. Beide unterschrieben, damit nix schief geht-


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bertiegjx75004
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9 Jahren  ago  

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Chrisausrpl
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9 Jahren  ago  

Mit Deutsch hat das da oben aber nix zu tun...

Unabhängig davon ist das unerwünschte Werbung