Guten Tag.
Ich arbeite seit 20 Jahren in Luxemburg. Mein Sohn ist über 18 und hat letztes Jahr im Herbst eine Ausbildung zum Handelsfachwirt bei Lidl begonnen. In den ersten 18 Monaten ist die Ausbildungsphase zum Kaufmann. Danach beginnt die Fortbildungsphase zum Handelsfachwirt. Er besucht als "Berufsschule" die Bundesfachschule des Lebensmittelhandels.
Die Familienkasse in Luxemburg hat die Kindergeldzahlung abgelehnt. Als Begründung wurde aufgeführt, da es sich hierbei nicht um Studien der Sekundarstufe 2 handelt. Laut meiner Meinung sind zumindest die ersten 18 Monate eine Berufsausbildung und erfüllen den Artikel 111- 1 des Arbeitsgesetzbuches.
Wie sieht Ihr das?
Danke und Gruß Marcimark11