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Forum / Familie und Gesundheit

kein Elterngeld mehr aus Lux für Grenzgänger?  

Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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15 Jahren  ago  

@alm: Also entweder kann ich den Threadtitel nicht richtig lesen oder du siehst etwas anderes wie ich. Es geht um Elterngeld und das hat nichts mit Kindergeld zu tun. Und wo hast du jetzt schon wieder Studienbonus her?

Also wenn man Deutschland genauso lukrativ wie Luxembourg findet, (sprich Netto in D genauso viel hat wie in L) dann würde ich eventuell auch noch mal über einen Wechsel nachdenken. Dafür bin ich in meiner Firma aber viel zu frieden. Ausserdem hab ich bisher nur Vorteile in Lux.

Zum Thema zurück: Ich befinde mich zur Zeit im Elternurlaub und gehe 20h auf Teilzeit. Erhalte dafür zusätzlich zum Gehalt ca. 850Euro. Find ich toll.


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Paddy1
192 Messages

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15 Jahren  ago  

@edsi6 was meinst du denn damit das Luxembourg immer nur an die Grenzgaenger zahlt ? die Grenzgaenger finanzieren doch mit ihrem Lohnnebenkosten genauso die Sozialleistungen mit, wie ein in Luxembourg Lebender ! wo ist dein Problem ? wenn man in etwas einbezahlt , kann man ja wohl auch Leistungen erwarten. Die Einstellung die du vertrittst ist fast fremdenfeindlich.

ich weiss das meine äusserung nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat, aber das musste mal raus.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

wo bleiben die gewerkschaften. GG sollten die gewerkschaften meiden, die nichts für sie unternehmen. Beim ALG haben die GG schon das nachsehen.....


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chicca
14 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe die Dikussion hier mit ziemlichem Interesse verfolgt. Nun frage ich mich, ob es hier schon jemanden gibt, der trotz Leistungsanspruch in Luxemburg (zB beide Elternteile in Lux. beschäftigt aber Wohnort Dtl.), das Elterngeld in Deutschland gewählt hat? Fallen in dem Moment nicht auch andere luxemburgische Leistungen weg - also, bekommt man dann zB noch den Kinderbonus und das Kindergeld aus Lux. wenn man Elterngeld aus Deutschland bezieht? Und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? An sich hätte es ja seinen Reiz evtl. 12 Monate zuhause zu bleiben und das deutsche Elterngeld zu beziehen, wenn die Höhe vielleicht sogar annähernd der lux. Leistung entspricht... Weiss vielleicht außerdem jemand, wie dann aus dem luxemburger Bruttogehalt der Elterngeldanspruch berechnet wird? Oder wen kann man all diese Sachen fragen??

Viele Grüße Chicca


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feyfam
134 Messages

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15 Jahren  ago  

Kann man überhaupt wählen? Ich denke, wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet, dann hat sie nur die Wahl der beiden lux. Möglichkeiten (6 Monate Voll- oder 12 Monate Teilzeit und Lux.) Elterngeld, oder?


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blanche
30 Messages

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15 Jahren  ago  

theoretisch kann man wählen : das habe ich dazu im Internet gefunden: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/ Situation bei zwei beschäftigten Elternteilen im Ausland Sind beide Elternteile im Ausland beschäftigt, galt bisher das sogenannte Beschäftigungslandprinzip. Für die Gewähr sozialer Leistungen wie dem Elterngeld war nicht der Wohnsitz, sondern das Beschäftigungsland ausschlaggebend. Wer in Schweizer Unternehmen beschäftigt war, musste auf deutsches Elterngeld verzichten und sich statt dessen auf das soziale Netz jenseits der Grenze verlassen. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil (Urteil vom 20.05.2008 mit Aktenzeichen: C352/06) entschieden, dass jetzt auch Ansprüche aus den Rechten des Wohnstaates geltend gemacht werden können.

Für alle Grenzgänger ergibt sich aus dieser Tatsache beim Elterngeld natürlich nun ein vollkommen neues Bild. Wer im Ausland (EU oder Schweiz) arbeitet und seinen Beitrag zur Sozialversicherung leistet, aber in Deutschland lebt, kann auch auf deutsche Sozialleistungen zurückgreifen und erfolgreich Elterngeld beantragen. Was die Gültigkeit dieser neuen Regelungen betrifft, so können laut dem Bundesfamilienministerium Neuanträge auf Elterngeld sofort nach den neuen Richtlinien bearbeitet werden. Allerdings sind dazu auch Änderungen bei den Vorschriften zum Elterngeld auf Landesebene nötig, wodurch sich die Umsetzung der Neuregelung verzögern kann.

Regelung bei einem im Ausland beschäftigten Elternteil Familien, in denen Beschäftigungsverhältnisse jeweils in Deutschland und dem europäischen Ausland vorliegen, hatten bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihren Anspruch auf Elterngeld durchsetzen können. An dieser Stelle ändert sich für die betroffenen Eltern (mit einem Grenzgänger) also de facto nichts und Elterngeld kann im gewohnten Rahmen bezogen werden. Von dieser Tatsache sind Elternteile auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie keiner angestellten Beschäftigung, sondern einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hey! Ich bin neu hier und habe mal versucht mich in diese Thematik einzulesen. Ich habe da aber noch eine Frage. Ich arbeite in Lux und bin schwanger, mein Mann arbeitet in Deutschland. Kann ich als Grenzgänger auch Anspruch auf den ElternZeit ( 12oder 14 Monate) nehmen? Elterngeld bekommt man laut Euren Aussagen ja aus Deutschland gezahlt. Oder kann man nur die 6 Monaten "voll" zu Hause bleiben als Grenzgänger? Ich finde es ziemlich blöd nach nur 6 Monaten arbeiten gehen zu müssen und das Baby?? Und 1 Jahr Teilzeit für einen Grenzgänger der jeden Tag Hin- und Zurück 2.5Std unterwegs ist....ist wohl auch keine Alternative. Und was passiert, wenn man während des Schwangerschaftsurlaubs überlegt nicht mehr nach Lux zurückzukommen? Wann kündigt man um nicht die ge Schwangerschaftsurlaubs zahlten Leistungen zurückzahlen zu müssen? Vielen Dank an Euch


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butzel1
207 Messages

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15 Jahren  ago  

Es steht dir frei in Lux Vollzeit-Elternurlaub zu beantragen (6 Monate + 12 Wochen Mutterschutz wenn man stillt) und auch wenn dir dies zu kurz ist im Anschluss einen congé sans solde beim Arbeitgeber zu beantragen. Dir steht allerdings nur eine Leistung zu -entweder Elterngeld aus D für 9 Monate oder Vollzeitelterngeld aus Lux für 6 Monate (Achtung: der Mutterschutz zählt in D schon zu den 12 Monaten Elterngeld) Solltest du einen Partner haben der in D arbeitet, steht ist diesem ja auch frei die restlichen 5 Monate Elterngeld aus D zu beziehen...


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Lambe
66 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin etwas verwirrt was das Elterngeld von D und Lux und auch Erziehungsgeld angeht. Klar ist mir, dass man in Lux fuer ein Kind, fuer welches man bereits Erziehungsgeld erhalten hat, keinen Anspruch auf Elterngeld hat. Angenommen die Mutter arbeitet ind D und der Vater in Lux. Die Mutter bekommt fuer ein Jahr bzw 9 Monate (?) Elterngeld aus D was 67% (bzw bald 65%) des Einkommens entspricht. Hat der Vater, welcher ausschliesslich in Lux arbeitet und in Lux Sozialabgaben leistet, denn die Moeglichkeit nachdem das Kind ein Jahr alt ist und die Mutter Elterngeld aus D erhalten hat, Elternurlaub aus Lux zu bekommen? Oder schliesst sich das entsprechend auch aus?

Danke


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

Hammer: Auf einmal soll es ab dem 18. !!! Lebensjahr kein Kindergeld mehr geben. Ebenso keinen Kinderbonus und keine Versicherung. Hat die Regierung mal eben so abgeändert im neuen Gesetzesentwurf!

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4274-ungleiche-behandlung-kampagne-fr-grenzganger.html[/url]

:shocked: