Hat jemand etwas darüber gehört, dass es für Grenzgängerinnen ab dem 01.05.2010 aus Lux kein Elterngeld mehr geben wird und dass ab sofort das deutsche Elterngeld gezahlt werden soll
INFO FLASH
SP98 gönnt sich in Luxemburg eine Mini-Erhöhung
Nein. Kann ich mir auch nicht vorstellen. So ein Abkommen kann nicht einfach über den Haufen geschmissen werden - zumal sowas Luxemburg nicht alleine zu entscheiden hat.... Deutschland würde sich freuen, soziale Leisungen an jemanden zu zahlen, der im Prinzip nichts in den Topf "reinschmeisst". Dann müsste ebenfalls die Elternzeit aus Deutschland greifen. Auch das kann ich mir kaum vorstellen... was die Arbeitgeber in Luxemburg sagen würden, wenn Mütter nach dem Mutterscutz mal eben 1 Jahr Vollzeit nicht da sind... Was ein kann ist, dass es bald keine Kindergelddifferenz für Kinder ab dem 21. Lebensjahr gibt. Und entsprechend gar kein Kindergeld ab dem 21., wenn beide Eltern in Lux arbeiten.
So siehts mal bei den Franzosen aus
http://www.ogb-l.lu/pdf/communiques/7/Frontaliers_francais_entrevue_OGBL_min_Famille.pdf
das habe ich dazu im Internet gefunden: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/ Situation bei zwei beschäftigten Elternteilen im Ausland Sind beide Elternteile im Ausland beschäftigt, galt bisher das sogenannte Beschäftigungslandprinzip. Für die Gewähr sozialer Leistungen wie dem Elterngeld war nicht der Wohnsitz, sondern das Beschäftigungsland ausschlaggebend. Wer in Schweizer Unternehmen beschäftigt war, musste auf deutsches Elterngeld verzichten und sich statt dessen auf das soziale Netz jenseits der Grenze verlassen. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil (Urteil vom 20.05.2008 mit Aktenzeichen: C352/06) entschieden, dass jetzt auch Ansprüche aus den Rechten des Wohnstaates geltend gemacht werden können.
Für alle Grenzgänger ergibt sich aus dieser Tatsache beim Elterngeld natürlich nun ein vollkommen neues Bild. Wer im Ausland (EU oder Schweiz) arbeitet und seinen Beitrag zur Sozialversicherung leistet, aber in Deutschland lebt, kann auch auf deutsche Sozialleistungen zurückgreifen und erfolgreich Elterngeld beantragen. Was die Gültigkeit dieser neuen Regelungen betrifft, so können laut dem Bundesfamilienministerium Neuanträge auf Elterngeld sofort nach den neuen Richtlinien bearbeitet werden. Allerdings sind dazu auch Änderungen bei den Vorschriften zum Elterngeld auf Landesebene nötig, wodurch sich die Umsetzung der Neuregelung verzögern kann.
Regelung bei einem im Ausland beschäftigten Elternteil Familien, in denen Beschäftigungsverhältnisse jeweils in Deutschland und dem europäischen Ausland vorliegen, hatten bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihren Anspruch auf Elterngeld durchsetzen können. An dieser Stelle ändert sich für die betroffenen Eltern (mit einem Grenzgänger) also de facto nichts und Elterngeld kann im gewohnten Rahmen bezogen werden. Von dieser Tatsache sind Elternteile auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie keiner angestellten Beschäftigung, sondern einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.
Wenn man Elterngeld in DE beantragt hat, kann man nicht die gleiche Leistung zusätzlich in Lux bekommen. Das gleiche gilt für Kindergeld. Dafür muss man ja auch eine Bescheinigung abgeben, dass kein KG aus DE gezahlt wird (bekomme volles KG aus Lux.) Für mich ist das klar und hat nichts mit einer Gesetzesänderung zu tun.
das ist ja auch nicht die Frage. Es ist eher interessant zu wissen, womit man sich besser stellt bzw ob es Sinn macht Eltenrgeld in D zu beantragen, wenn man dadurch vielleicht auch 12 Monate (in Absprache mit Arbeitgeber ) zu Hause bleiben kann. Sofern man dies möchte und mit der Höhe des deutschen Elterngelds zufrieden ist.
Ich denkt ihr schweift vom Thema ab. Es geht doch darum, ob unsere Kinder auch weiterhin Kindergeld aus Luxemburg beziehen, wenn sie mit 21 Jahren noch studieren. Ich denke es widerspricht dem europäischem Recht. Wenn wir in Luxemburg Sozialabgaben leisten, sollten wir auch weiterhin Kindergeld bekommen. Falls nicht, fragt man sich wirklich, ob es noch wirklich lukrativ ist, in Luxemburg zu arbeiten.
also ich finden es richtig warum muss luxemburg immr zahlen .Bei den franzosen die zahlen erst beim 2 kind ...Uberhaubt glaubt man luxemburg ist ein schlaraffenland nur zahlen; wass wollt ihr; arbeit oder das luxemburg nur sozialleistungen zahlt , und die Gewerkschaften sollen ruhig sein machen nur lufft damit die leuten klauben es bassiert wass ist ja nur um mitglieder zu werben sonst nicht das geld konnte man sich ja auch sparren so hatte man 18 euro mehr in der taschen X 12 = 216 Euro pro Jahr!!!!! Luxemburg ist nicht immer da den grenzganger alles zu zahlen , warum zahlen die deutschen, Franzossen, belgian nicht das gleichen an sozialleistungen wie luxemburg ,musste gleich sein in ganz EUROPA ...ich wurde den mindeslohn ,kindergeld , Arbeitslossengeld usw in Europa fest legen und uberall gleichzahlen oder nicht! Die Grenzganger gehen ja auch zu Wahlen und mussten die Politiker auch da man bewegen und nicht immer die schuld in Luxemburg suchen !!!!!!!!!!!!!!!!!!