Die Versorgung eines in Deutschland gesetzlich krankenversicherten hinkt ja bekanntermaßen der Versorgung eines Privatpatienten hinterher. Dies liegt wohl unter anderem an dem "Budget", was dem Arzt zur Verfügung steht und aus dem er alle seine gesetzlich versicherten Patienten behandeln muss.
Wenn man nun aber in Luxemburg arbeitet und folglich in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung ist, müsste -wenn man zu einem deutschen Arzt geht- das doch theoretisch NICHT unter dieses (deutsche) Budget fallen, da sich die deutsch Krankenkasse ja die Kohle für die Behandlung von der luxemburgischen Krankenkasse zurück holt.
Kann das jemand (sicher!) bestätigen oder dementieren?
Und angenommen, dass das so ist - müsste man dann nicht -aus Sicht des deutschen Arztes- so eine Art "Privatpatient" sein oder zumindest etwas besser gestellt sein als ein deutscher Standard-Kassenpatient?
Und -Zusatzfrage- man hat ja als Luxemburg-Angestellter i.d.R. auch eine deutsche Krankenversichertenkarte (die braucht man ja, wenn man lieber in D statt in L zum Arzt will). Aber woran erkennt man eigentlich an der deutschen Versichertenkarte, dass man in Luxemburg arbeitet und somit dort gesetzliche krankenversichert ist? Irgend eine spezielle Kennzeichnung muss es doch geben, oder? (zumindest dann, wenn man dann tatsächlich Vorteile gegenüber dem normalen deutschen Krankenversicherten hat, muss der Arzt das ja irgendwie auf der Karte erkennen können?)