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Forum / Familie und Gesundheit

In Vitro als Grenzgänger - Kostenübernahme ?  

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Leonie83
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10 Jahren  ago  

@ kiwu2009: Glückwunsch! Das ist ja toll. Das ist ja ein ermutigendes Beispiel.

Trotzdem würde mich auch noch interessieren ob es nicht deutsche Paare hier im Forum gibt, die das ganze Prozedere in Lux mitgemacht haben.


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Leonie83
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10 Jahren  ago  

Vielleicht liege ich auch vollkommen falsch, aber meine deutsche Kasse rechnet doch mit der CNS in Lux ab. Unsere deutsche Kasse wuerde ja "nur" 50 % uebernehmen und die CNS 90 %. (zumindest von meinen Kosten) Denkt ihr die CNS wuerde dann evtl. auch die Kosten fuer eine Behandlung in DE-Trier zu 90 % uebernehmen? Hat vielleicht jemand das schon ausprobiert? Oder bei der CNS nachgefragt? Wenn nicht, mach ich das mal.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Für denjenigen der es ganz genau wissen will

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:166:0001:0123:de:PDF

sogar auf deutsch


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kiwu2009
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10 Jahren  ago  

@Leonie83 Nein, die CNS übernimmt nur die Kosten für die Behandlung in Luxembourg. Die Behandlung in Trier wird von der Dt. Krankenkasse nach den Dt. Regularien abgerechnet. Wie die Kassen später untereinander abrechnen, ist für dich erst mal total unerheblich, da diese ein Abrechnungsabkommen haben.

Das ist aber bei allen Medizinischen Leistungen so, das die dt. KK mit der lux. KK abrechnet. Aber es werden nur die Leistungen akzeptiert, die in Deutschland auch jedem Deutschen Versicherten zugute kommen. IGEL Leistungen musst du in DE ja auch selbst zahlen, obwohl diese vieleicht in LU übernommen würden. Beispiel Brille gibt es in DE nix und in LU einen Zuschuss.

Ich hab das auch damals bei uns nachgefragt und bei der CNS wurde mir halt erklärt, Behandlung in LU = LU Regularien, Behandlung in DE = DE Regularien.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Die CNS übernimmt bei einem Grenzgänger aus Deutschland die Kosten für alle Länder ausser Deutschland, nach vorheriger Genehmigung, da in Vitro einer Genehmigung bedürfen. Du bekommst bis zum 42. Lebensjahr 3 Eizellenentnahmen frei zuzüglich der gegebenenfalls fälligen gesetzlichen Eigenbeteiligung. Leistungen in Deutschland müssen über die deutsche Kasse abgerechnet werden