Hallo,
vielleicht kann jemand folgende Dinge bestätigen bzw. Fragen beantworten.
Folgender vereinfachter Fall: - Ehepaar lebt in D, beide in Lux. nach der Ausbildung in Lux. unterbrechungsfrei berufstätig - Beide wohnhaft in D, aber nie in D gearbeitet - Eheliches, leibliches, minderjähriges Kind - Ehemann verstirbt mit 50 Jahren, hat 25 Jahre als Pflichtversicherter in die lux. Rentenkasse eingezahlt. Ehefrau bleibt aber weiter in Lux. beruftstätig und heiratet nicht mehr.
Nach meinen Recherchen müsste es dann so aussehen: - Ehefrau erhält auf Antragstellung sofort mit dem Tod des Ehemanns lebenslang eine lux. Hinterbliebenenrente - Diese Hinterbliebenenrente wird um 30 % gekürzt, wenn sie den Grenzwert überschreitet. - Die Hinterbliebenenrente fällt natürlich auch geringer aus, weil der Ehemann nur 25 Jahre Beiträge zahlen konnte. - Das leibliche, minderjährige Kind erhält bis zum 18. Lebensjahr eine ebenfalls um 30 % gekürzte Waisenrente oder bis zum 27. Lebenjahr, wenn z.B. eine Ausbildung folgt.
Fragen: - Entspricht dann die Waisenrente exakt der Hinterbliebenenrente für die Ehefrau? Diese erhält dann ihr Gehalt, die Hinterbliebenenrente und die Waisenrente? (dann könnte man ja beruhigt abtreten) - Wenn die Ehefrau selbst in Rente geht, wird dann auch ihre Rente um 30 % gekürzt, da sie bereits eine Hinterbliebenenrente erhält?
Kann das jemand bestätigen bzw. beantworten? Mir geht es dabei um die grossen Prinzipien, nicht um Details. Besten Dank.