Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand das gleiche Problem gehabt. Ich wusste nicht, dass bei dem Antrag eine Frist zu wahren ist. Stand auch auf dem Antrag nix drauf... Ich habe den Antrag an meinen Arbeitgeber geschickt, zurück erhalten und nun gewartet bis mein kleiner auf der Welt ist damit ich Geburtsurkunde und Haushaltbescheinigung mit Kind mitschicken kann. Nun habe ich gestern "böse" Post bekommen, in der ich aufgefordert werde an Eides statt zu versichen, warum der Antrag zu spät eingereicht wurde. Auch soll mein Arbeitgeber das gleiche tun. ?? Was mach ich denn jetzt ?? Reicht es, wenn ich wie oben beschrieben antworte? Danke für eure Infos.
So wie ich das von meiner Frau damals in Erinnerung habe, muss man den Antrag auf Congé Parental schon innnerhalb einer gewissen Frist zurücksenden und wenn das Kind dann auf der Welt ist, werden Geburtsurkunde und Meldebescheinigung nachgereicht - so habe ich es zumindest in Erinnerung.
Aber nimm doch Deine ganzen Unterlagen, lass Dir von Deinem Chef das ganze bestätigen, dass ihr das nicht wusstet und fahre selbst zur Kindergeldkasse nach Lux. hin. Dann klärst Du es vor Ort und man kann dann alle Eventualitäten bepsrechen und man kann Dir auch mitteilen, ob noch irgendwelche Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Ich denke, das werden Dir zahlreiche Forumsmitglieder hier auch bestätigen, dass der einzig wahre Weg der ist, direkt dorthin zu fahren. Macht man es telefonisch oder per Post, dauert es erstens länger und Du weißt nie so ganz, ob jetzt auch alles geklärt ist.
Also hinfahren und den ganzen Sachverhalt schildern!
Antrag auf den 1. Elternurlaub für den Arbeitgeber
Der Antrag auf den 1. Elternurlaub muss dem Arbeitgeber mindestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs per Einschreiben mit Rückschein zukommen. Der Antrag kann auch als normaler Brief geschickt werden, was jedoch unter Umständen zu Beweisproblemen führen kann.
Die Frist ist tatsächlich 2 Monate !!!
Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher an Naivität grenzender Gelassenheit Menschen im Ausland wohnen oder arbeiten. Zuerst mal ist es wichtig, in Luxembourg der französischen Sprache mächtig zu sein. Luxemburgisch dient darüber hinaus der sozialen Integration und der Verständigung im Alltag. Was die arbeitsrechtlichen Grundlagen anbelangt, gibt es vielfältige Beratungsangebote.