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Forum / Familie und Gesundheit

Höhe Elterngeld aus Deutschland  

Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu der Höhe des Elterngeldes aus Deutschland. Meine Frau arbeitet in Deutschland, ich in Lux. Hab ich es richtig verstanden, dass wenn ich Elterngeld in Deutschland beantrage, ich gerade mal nur Anspruch auf 300 EUR monatlich habe?

Elternurlaub in Lux zunehmen kommt für mich nicht in Frage, da man dann mindestens drei Monate nehmen müsste und dann rund 1.800 EUR monatlich bekommt. Wäre ein Monat möglich würde ich Elternurlaub in Lux nehmen, aber das geht wohl nicht.

Wenn das mit den 300 EUR Elterngeld in Deutschland stimmen sollte, muss ich wohl alles über Urlaub regeln, da ich schon einen Monat nach Geburt Zuhause bleiben möchte.

Gruß


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

hat niemand von euch Erfahrung mit diesem Thema und kann diese Frage beantworten?

In Saarbrücken erreicht man blöderweise über die Hotline niemanden, zu mal die nicht jeden Tag geschaltet ist.

Gruß


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Siddy74
287 Messages

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10 Jahren  ago  

Moin,

also wenn die Frau in Deutschland arbeitet wird das Elterngeld anhand des Verdientes auf die letzten 12Monate gesehen berechnet. Sie hat ja vollen Anspruch darauf, da sie ja in der BRD arbeitet! Beispiele und Rechner gibt es zahlreiche im Netz mit denen man das genau ausrechnen kann. Die 300€ sind nur das Minimum ...

Grüße


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo Siddy,

was meine Frau in dieser Zeit an Elterngeld bekommt, ist uns klar. Aber was würde ich bekommen wenn ich ebenfalls einen Monat Elternzeit nehmen würde, ist hier meine Frage!

Gruß


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kiwu2009
191 Messages

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10 Jahren  ago  

Also soweit ich das verstehe, kannst du nur Elterngeld in dem Land beantragen, wo du arbeitest oder arbeitslos gemeldet bist. Folglich wäre dein Anspruch in LU und nicht in DE einzufordern (da du ja in LU arbeitest und nicht in DE arbeitslos gemeldet bist).

Elternurlaub Teilzeit? Vieleicht kannst du ja mit deinem Arbeitgeber eine für dich passende Lösung absprechen?


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Siddy74
287 Messages

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10 Jahren  ago  

Quatsch!

Die Frau arbeitet in Deutschland und demnach ist Deutschland auch "VORRANGIG". Anders wäre es wenn die Frau arbeitslos wäre, dann wäre Lux Vorrangig. Die Frau hat sich in der BRD einen Anspruch erarbeitet, wieso sollte denn da Lux auch zahlen wollen?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also ich finde es interessant, dass noch niemand der Herren hier sich anscheint überlegt hat, Elternzeit in Deutschland zu machen. Wir haben jetzt endlich mal jemand in Saarbrücken erreicht. Hier die Antwort von Saarbrücken. Ich kann ganz normal Elternzeit machen, bekomme aber wie meine Frau nur 65% meines Gehaltes der letzten 12 Monaten, maximal 1.800 EUR.

Gruß


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kiwu2009
191 Messages

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10 Jahren  ago  

Das hab ich noch gefunden:

Monate in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht gelten als Monate in denen Elterngeld bezogen wird. Diese Monate gelten immer als Bezugsmonate der Mutter. Eine Umgehung der Anrechnung ist nicht möglich indem der Vater während dieser Zeit Elterngeld bzw. die Partnermonate in Anspruch nimmt. D.h. der Vater kann in den ersten 2 Monaten Elterngeld beziehen, für die Mutter wird der Zeitraum aber ebenfalls angerechnet (sie kann dann noch 10 Monate Leistungen beziehen).

Die Aufteilung der 14 Monate auf die beiden Elternteile bleibt, bis auf die zwei Partnermonate, den Eltern überlassen. D.h. jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate die Betreuung des Kindes übernehmen.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo @ Nachtfalke,

redest Du von dein Luxemburger Gehalt?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo Kiwu2009,

diese Regelung war uns bekannt. Allerdings nicht wie hoch dann die Zahlung an MICH ist. Da ich einen Passus gefunden habe, in dem drinsteht, dass Grenzgänger so angesehen werden, als würden sich nicht arbeiten und dann erhält man nur 300 EUR. Aber das ist ja jetzt geklärt.

Hallo Juergen1964,

jup!

Gruß


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kiwu2009
191 Messages

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10 Jahren  ago  

@Nachtfalke,

und in Lux bist du dann freigestellt von deinem Arbeitgeber? Oder machst du unbezahlten Urlaub?

Wie ist die Sozialversicherungspflicht in dieser Zeit geregelt? Wechselst du dann für 1 Monat nach Deutschland in die Sozialversicherung?