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Das Drittzahlersystem
In der Regel werden die Kosten für die erbrachten Leistungen direkt von der CNS über das Drittzahlersystem übernommen.
Im Rahmen des Drittzahlersystems zahlt der Versicherte an den Krankenpfleger nur seinen eventuellen Eigenanteil.
Das Drittzahlersystem appliziert sich nur bei Leistungen, die innerhalb des Großherzogtums stattgefunden haben. Krankenpflege die außerhalb des Großherzogtums Luxemburg stattgefunden hat, muss stets vollständig bezahlt werden und der Teil zu Lasten der Krankenkasse wird dann auf Anfrage zurückerstattet. Für Grenzgänger ist die ortsansässige Krankenkasse zuständig für die Kostenübernahme der im Wohnland erhaltenen Leistungen, welche von einem in diesem Land zugelassenen Krankenpfleger erbracht werden müssen."
Bezieht sich auf Krankenpflege : https://cns.public.lu/de/assure/remboursement-prise-charge/prestations-paramedicales/infirmiers.html