Hallo,
ich suche einen guten Anwalt Bereich Trier Bitburg Daun der sich mit dieser Problematik auskennt. Er arbeitet in Luxemburg (lebt in D), wieder verheiratet, die Ex auch wieder verheiratet arbeitet und lebt in Deutschland. Es gibt 3 Kinder für die Er Unterhalt zahlt. Jetzt soll Er einen Nachweis bringen weil Sie meint Er bezahlt nicht genug.
Er bezahlt Betrag X an Ex. Sie erhält das Kindergeld aus D und L, sowie Kinderboni und Schulgeld aus L. Kindergeld aus L wird halbjährlich gezahlt, von diesem Betrag bekommt Er ungefähr die Hälfte, vom Schulgeld nichts. Es wurde damals vom Gericht so geklärt wieviel Er zu zahlen hat (zu diesem Zeitpunkt arbeitete er noch in Deutschland). Er hat keinen Titel oder wie das heißt, Jugendamt wurde bisher nie eingeschalten, falls das auch was zu sagen hat. Erziehungsberechtigt sind beide Ex-Partner.
Was hier so steht kann ich nicht ganz nachvollziehen, mal heißt es der Boni wird ihm auf sein Netto aufgerechnet und wieder abgezogen? Irgendwie unlogisch... Schulgeld würde ganz berechnet (also vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen?).
Ich würde es so als korrekt verstehen:
Er zahlt Unterhalt X Kindergeld aus D wird zur Hälfte angerechnet Kindergeld aus L sollte ja eigentlich voll angerechnet (also vom Unterhalt abgezogen weren) werden, weil wenn Er nicht in L wäre, käme das Geld aus L ja gar nicht zu Ihr. Kinderboni sollte genauso berechnet werden wie Kindergeld. Schulgeld sollte für Schule benutzt werden.
Aber wahrscheinlich wird wie eh und je alles zugunsten der Ex berechnet, wie ich den Deutschen Staat kenne....
Jetzt aber zu dem Anwalt/Anwältin, kennt jemand eine/n gute/n Anwältin/Anwalt oder kann sich hier jemand selber dazu äußern? Wenn dann aber auch so äußern das man es verstehen kann und nicht auf andere Seiten verweisen, denn da verstehe ich meistens genauso Bahnhof.
Danke schon im voraus.