Mein Kenntnisstand: Erziehungszulage (480,- p.M. für 24(48) Monate) gibt es nur, wenn mind. einer nicht mehr Vollzeit arbeitet, unabhängig von Elternzeit/-geld oder nicht.
Ist das hier ein Durcheinander mit den Begriffen...
Natürlich meinte ich das dt. Elterngeld, wusste gar nicht dass die Entschädigung im Congé parental auch Elterngeld heisst. Wer Elternurlaub mit lux. Ausgleichzahlung nimmt, bekommt keine Erziehungszulage, da hast du Recht Simone.
Wer aber in Deutschland wegen der Kinder nicht mehr arbeitet, bekommt die Erziehungszulage in Lux., unabhängig davon, ob er offiziell in Elternzeit ist oder nicht und ob er dt. Elterngeld bekommt oder nicht. Der Aussage steht nicht entgegen dass die Zahlungen im Zuge der Differenzzahlung angerechnet werden.
Sorry, wenn ich Verwirrung gestiftet hab.
Gruß, corvin
P.S. 48 Monate gibts auch bei 2 Kindern - wenn diese zeitgleich geboren wurden 😉