Hallo, ich wollte mich erkundigen,ob während eines Dispens vom Arbeitgeber (wegen Schwangerschaft) das volle Gehalt weitergezahlt wird? Gibt es dabei eine Bemessungsgrenze oder spielt es keine Rolle wie viel man verdient? Danke für Eure Antworten!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Vielen Dank für die Antwort, ich habe mittlerweile auch herausgefunden, dass ich mein volles Gehalt beziehe und meine Firma das von Krankenkasse/Familienkasse zurückerstattet bekommt. Allerdings kann es sein, dass meiner Firma nicht mein volles Gehalt erstattet wird. Wo und ob es eben eine Bemessungsgrenze gibt, muss noch geklärt werden.
Ich habe ebenfalls eine Frage zu diesem Thema: Aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine zeitlich begrenzte Teilzeit angeboten. Arbeite damit von 1. Oktober 09 bis 31. März 10 statt 40 Stunden nur 30 Stunden pro Woche. Ab dem 1. April ist diese Regelung wieder automatisch hinfällig und ich arbeite dann wieder 40 Stunden (normales Vollzeitgehalt). Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich schwanger bin (Juchuu ;-)) und ab ca. Mitte Mai in Mutterschutz gehe. Nach welchen Kriterien wird denn das Gehalt fortgezahlt? Bekomme ich also in meinem Fall das ab April gültige Vollzeit-Gehalt oder wird hier bspw. der Verdienst der letzten 12 Monate im Durchschnitt (ähnlich wie im Fall der Arbeitslosigkeit) gezahlt? Vielen Dank für die Info!
Vielleicht berechnen sie in Lux auch das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate geteilt durch 12. Ansonsten bist Du ja zu dem Zeitpunkt, in dem Du in den Mutterschutz (Dispens) gehst, ja wieder auf 40 Stunden, oder? Aber mich wundert, dass Dein AG Geld vorstreckt und es wiederbekommt.. eigentlich kommt das Geld im Mutterschutz doch unmittelbar von der Krankenkassse?
@amelie1: Ja ich bin zur Zeit der Dispens (ab 25.05.10) wieder auf 40 Stunden (ab 1.04.10) pro Woche. Ich weiß nicht von wem ich das Gehalt/den Ausgleich gezahlt bekomme ... habe nicht gesagt, dass dies mein Arbeitgeber vorstreckt. Laut anderen Foren wird es wohl von der Krankenkasse überwiesen ... Ich frage mich wie gesagt nur, ob die Krankenkasse hier das aktuelle Gehalt, oder (anhand Steuerkarte bspw.) die letzten Monate im Durchschnitt zur Berechnung heranzieht. Letzteres würde in meinem Fall also das Mutterschutz-Geld (2 Monate vor und 3 Monate nach der Entbindung) verringern.
.. zumindest steht überall geschrieben, dass man in der Dispens das Geld bekommt, was man erhalten würde, wenn man "weiterarbeiten" würde, abzüglich Sozialbeiträge und Steuern. Heißt für mich, dass es in Deinem Fall das Gehalt der 40std. ist. Wobei ich mich Frage, ob dann nicht viele AN mit ihrem AG "mauscheln" würden, und kurz vor der Dispens das Gehalt hochsetzen, um es hinterher wieder zu regulieren...