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Forum / Familie und Gesundheit

Geburtszulage, vorgeburtliche Zulage, Widerspruch  

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tibedi
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16 Jahren  ago  

Hallo! Habe jetzt lange in alten und neuen Beiträgen im Forum gesucht und leider keine Antwort gefunden. Habe heute eine Ablehnung der cnpf meiner Anträge auf vorgeburtliche und Geburtszulage bekommen. Folgende Situation: unser Kleiner ist im Juli geboren. Mein Freund arbeitet in Luxemburg und ich war freiberuflich in Deutschland tätig. Wie gesagt sind wir nicht verheiratet. Kindergeld wurde in Luxemburg bereits bewilligt. Gibt es die Zulagen auch, wenn nur der "Mann" in Lux arbeitet und spielt es eine Rolle ob wir verheiratet sind. Ablehnungsgrund war, das ich nicht in Lux wohne (mit Hinweis auf das Gesetz von 1977), aber das spielt doch angeblich keine Rolle mehr. Will jetzt wahrscheinlich Widerspruch einlegen. Hat da jemand Erfahrung,wie ich das mache? Also wo das Gesetz oder Urteil steht, das die Zulage auch Grenzgängern zusteht? Vielleicht weis ja jemand Rat. Wäre super.


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tx99
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16 Jahren  ago  

Hallo tibedi,

wir befinden uns in der gleichen familiären Situation. Auch ich habe letzte Woche die Ablehnung per Einschreiben (!) erhalten. Laut einem Forenmitglied wäre es wohl entscheidend ob man verheiratet ist oder nicht. (siehe Beitrag weiter unten bzgl. der Antragsformulare). Bin ebenfalls dankbar für weitere Hinweise, bzw. wo die relevanten Gesetzestexte oder Urteile nachzulesen sind.

Grüße


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tibedi
13 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, haben jetzt endlich mal schwarz auf weiss bekommen, das uns die Geburtszulage und vorgeburtliche Zulage abgelehnt wurde, weil wir nicht verheiratet sind.

Rückblick: Antrag gestellt August 2008 (Kind kam im Juli), Ablehnung im November 2008 (Grund: Mutter wohnt nicht in Luxemburg), Widerspruch unsererseits, das die Zulagen Grenzgängern zustehen im Dezember 2008, nichts passiert, nochmals schriftlich nachgehakt im Juni 2009, diese Woche kam ein Einschreiben, das in einer Sitzung am 9.7.2009!!! darüber entschieden wurde:

es gibt kein Gerichtsurteil, das die Bezugbedingung des Wohnortes in Luxemburg in Bezug auf die Geburtenzulage in Frage stellt, Zitat: "Der Vorstand bestätigt das die Kasse auf freiwillger Basis und für eine provisorische Dauer ab dem 1.1.2006 die Bezugsbedingung des Wohnortes in Luxemburg nicht mehr verlangt dies jedoch nur für Geburten ab dem 1.1.2006 und nur für den Arbeitnehmer selbst oder für Familienmitglieder des Arbeitnehmers." Weil wir nicht verheiratet sind wurde der Ablehnungsbescheid bestätigt. Blöd für uns...aber wenigstens sind wir mal schlauer. Also los...alle mal heiraten!!:bigsmile:


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celt
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16 Jahren  ago  

das wird geil .. ich bin zwar verheiratet, und kind kam vor einem monat. nun wird es interessant: weil wir nicht zusammen wohnen, sind wir nicht verheiratet für die steuerämter in deutschland (für sie) bzw luxemburg (in meinem fall). mal schauen, ob der antrag abgelehnt wird ....