Nochmal unter neuer Überschrift als Info für "nicht verheiratete" (bin ja froh, das ich selber mal was weis):
Hallo, haben jetzt endlich mal schwarz auf weiss bekommen, das uns die Geburtszulage und vorgeburtliche Zulage abgelehnt wurde, weil wir nicht verheiratet sind.
Rückblick: Antrag gestellt August 2008 (Kind kam im Juli), Ablehnung im November 2008 (Grund: Mutter wohnt nicht in Luxemburg), Widerspruch unsererseits, das die Zulagen Grenzgängern zustehen im Dezember 2008, nichts passiert, nochmals schriftlich nachgehakt im Juni 2009, diese Woche kam ein Einschreiben, das in einer Sitzung am 9.7.2009!!! darüber entschieden wurde:
es gibt kein Gerichtsurteil, das die Bezugbedingung des Wohnortes in Luxemburg in Bezug auf die Geburtenzulage in Frage stellt, Zitat: "Der Vorstand bestätigt das die Kasse auf freiwillger Basis und für eine provisorische Dauer ab dem 1.1.2006 die Bezugsbedingung des Wohnortes in Luxemburg nicht mehr verlangt dies jedoch nur für Geburten ab dem 1.1.2006 und nur für den Arbeitnehmer selbst oder für Familienmitglieder des Arbeitnehmers." Weil wir nicht verheiratet sind wurde der Ablehnungsbescheid bestätigt. Blöd für uns...aber wenigstens sind wir mal schlauer. Also los...alle mal heiraten!!bigsmile