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Forum / Familie und Gesundheit

Geburtszulage für Nicht Gebietsansässige  

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reginaldquesin
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8 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger, ich bitte um Eure Hilfe bzgl. der Geburtszulage.

Vor knapp 9 Monaten hatte ich ein Gespräch mit der Familienkasse, das wir ein Kind erwarten. Sie hatte mir direkt den Antrag auf die Geburtszulage zukommen lassen. Meine Frau arbeitet nicht in Lux, ist aber über mich in Lux sozialversichert. Laut folgendem Link: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocation-naissance/index.html

weiter unten unter Zielgruppe steht sinngemäß, solange die Person in Lux sozialversichert ist, steht ihr das auch zu.

Jetzt kam aber die Ablehnung mit der Begründung, das meine Frau ja schließlich nicht Gebietsansässig ist.

Ok, das war ja klar, also habe ich da angerufen, jetzt sagten die mir am Telefon, das sie um diese Leistung erhalten zu können, auch in Lux arbeiten müsste. Verstehe ich nicht ganz, denn so wird das ja gar nicht publiziert. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Gruß

Jonathan


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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

Hier der Link:

http://www.cae.public.lu/de/allocations/premiere-demande/allocation-de-naissance.html

***

Die Geburtszulage setzt sich aus drei verschiedenen Prämien zusammen: Die vorgeburtliche Zulage Die eigentliche Geburtszulage Die nachgeburtliche Zulage Die Geburtszulage beträgt insgesamt 1740,09 €. Diese wird auf Anfrage in drei Zahlungen von jeweils 580,03€ überwiesen.

ACHTUNG: die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage sind der Mutter vorbehalten. Sie werden ausschließlich an die Mutter gezahlt. Ein Grenzgänger hat kein Anrecht auf diese beiden Zahlungen für seine Frau oder Partnerin, die nicht in Luxemburg lebt.


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Marion Roth
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8 Jahren  ago  

Bei mir ist das ähnlich, ich arbeite in Lux , meine Frau in Dtl. Die vorgeburtliche und eigentliche Geburtszulage bekommst du nicht, aber die nachgeburtliche kannst du anfragen. DH die Zukuntfkees anrufen und die nachgeburtliche Zulage beantragen. Dann bekommst du so ein blaues Heftchen, in dem ärztliche Untersuchungen bis zwei nach der Geburt zu protokollieren sind. Danach das Heftchen einschicken und du soltest dann die nachgeburtliche Zulage überwiesen bekommen.


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wieni
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8 Jahren  ago  

Der Knackpunkt hier ist nicht, ob die Mutter in Luxemburg lebt, sondern zu dem Zeitpunkt der Geburt bzw der Schwangerschaft eine sozialversicherungspflichtigige Beschäftigung hat. Das die Frau ggf über den Mann in Luxemburg krankenversichert ist, spielt hier keine Rolle. Sprich, wenn beide in Deutschland leben, bekommt die Mutter die Zulagen natürlich auch, wenn sie in Lux arbeitet.


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AnthonyCaw
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8 Jahren  ago  

Sorry für diese kleine Nachricht. Ich würde dies mit Ihnen teilen und Sie sind nicht zu tun, es unbedingt gezwungen, aber es ist nur Informationen, die ich möchte Ihnen zu tragen. Mein ganzes Leben lang, bezeuge ich diese Dame Marie CERVANTES, weil es nur um mich von einer Belastung zu entlasten. Ich las einen Bericht über die Dame, die eigentlich mein Geld ursprünglich gewährten ich nicht für einen Moment glaubte aber meine Neugier trieb mich, um zu versuchen und schließlich bekam ich dieses Darlehen. Ich dies nur teilen Ihnen mit, dass Sie jetzt wissen, wer Sie sprechen, wenn Sie in der Notwendigkeit, seine E-Mail-Adresse ist dies: mariecervantes@financier. com


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reginaldquesin
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Hilfe, habt mir sehr geholfen