logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Geburtenzulagen  

Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo, hat hier jemand in LETZTER ZEIT Erfahrungen gemacht mit den geburtlichen Zulagen? Vorgeburtliche und geburtliche? Ich meine damit wenn die Frau in Deutschland arbeitet und der Mann in Luxemburg. Manche sagten mir jetzt sie haben sie bekommen und eigentlich liest man überall das man es NICHT bekommt wenn man nicht in Luxemburg arbeitet als Frau. Hat jemand aktuelle Info darüber? Bei meiner Tochter habe ich in Luxemburg gearbeitet und die Zulagen natürlich bekommen. Ich wäre dankbar über Infos von euch. LG


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hier stehts: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-naissance/index.html

Vorgeburtliche Beihilfe: Falls sie (die Mutter) nicht in Luxemburg wohnt, muss sie die einzelnen medizinischen Untersuchungen durchlaufen haben und zum Zeitpunkt der letzten Untersuchung in Luxemburg sozialversichert sein.

Geburtsbeihilfe: Falls sie nicht in Luxemburg wohnt, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein und die erforderliche frauenärztliche Untersuchung durchlaufen haben.

Nachgeburtliche Beihilfe: Bei Nicht-Gebietsansässigen muss das Kind an den vorgeschriebenen Untersuchungen teilgenommen haben und der sorgeberechtigte Elternteil bzw. mindestens ein Elternteil muss seit der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein.

Sprich, wenn Du nicht in Luxemburg arbeitest, somit NICHT selbst sozialversichert bist, hast Du keinen Anspruch auf Vor- und Geburtsbeihilfe, aber auf die nachgeburtliche.


Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo Wieni, vielen dank für die Info. Das scheint dann tatsächlich so zu sein. Dann kann ich mir die ganzen Stempel ( die auch Geld kosten) und die Meldebescheinigung nämlich sparen. Und warte bis die nachgeburtliche zum Tragen kommt 😉


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Die vor- und geburtliche Zulagen sind an die Mutter gekoppelt. Daher muss diese in Luxemburg arbeiten um den Anspruch zu haben. Die nachgeburtliche Zulage an das Kind, daher erhalten Familien diese Zulage, wenn "nur" der Vater die Einkünfte in Luxemburg hat. P.S. Welcher Arzt verlangt dafür denn Geld? Meldebescheinigungen fürs Kindergeld sind kostenlos!


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo,

beim Abstempel der Nachgeburt Bescheinigung, aufs Datum achten!!!!

siehe hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=14685&page=1#Item_10

Sonst kann es schnell in die Hose gehn, den Daten die Abgeben sind, bleiben Fakt bei der Familienkasse.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich will ja jetzt nicht zu genau sein, aber es ist nicht zwingend erforderlich das die Frau in Luxemburg arbeitet.

Sie muss da sozaialversichert sein und das ist auch der Fall wenn Sie in Deutschland keiner Beschäftigung nach geht oder ALG 1 bzw 2 bezieht.


Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

@ Simone meine Kinderärztin bekommt pro Stempel 3€ ( so war es vor 7!! Jahren. Wer weiß was der heute kostet.) Die Frauenärztin weiß ich nicht mehr ganz genau! 🙂