Hallo,
arbeite in Luxemburg (Frau in Deutschland) und kaempfe gerade mit den Formularen zur Geburtenzulage 😉
Eine Frage: Da steht ja ueberall faelschlicherweise, dass die Mutter in Luxemburg wohnen muss, und dies soll auch vom Einwohnermeldeamt bescheinigt werden.
Muessen deutsche Muetter sich auch ihren deutschen Wohnsitz vom deutschen Buergeramt bescheinigen lassen (bei vorgeburtlicher/geburtlicher Zulage), oder kann man das leer lassen?
Noch eine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei der geburtlichen Zulage nur ein Eintrag des Frauenarztes ueber eine Untersuchung erfolgen muss (glaube zwischen 2. un 12 Woche nach Geburt)?
Danke und Gruss, Eddie.