logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Geburtenzulage: Frage zu Formularen  

Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

arbeite in Luxemburg (Frau in Deutschland) und kaempfe gerade mit den Formularen zur Geburtenzulage 😉

Eine Frage: Da steht ja ueberall faelschlicherweise, dass die Mutter in Luxemburg wohnen muss, und dies soll auch vom Einwohnermeldeamt bescheinigt werden.

Muessen deutsche Muetter sich auch ihren deutschen Wohnsitz vom deutschen Buergeramt bescheinigen lassen (bei vorgeburtlicher/geburtlicher Zulage), oder kann man das leer lassen?

Noch eine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei der geburtlichen Zulage nur ein Eintrag des Frauenarztes ueber eine Untersuchung erfolgen muss (glaube zwischen 2. un 12 Woche nach Geburt)?

Danke und Gruss, Eddie.


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hi Eddie,

ich habe eine Meldebescheinigung beigefügt. die hat nicht mal was gekostet (weil sie nicht für die Steuerkarte war). Die Meldebescheinigung muss aber sein, soweit ich weiss.

Sandy


Profilbild von
eisbaer1
55 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

der frauenarzt muß eine untersuchung zwischen der 2. und 10. woche nach der geburt eintragen