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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Familie und Gesundheit

Geburt - was muss in D beantragt werden?  

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Ische
63 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe mal eine Frage an alle in lux. arbeitenden Eltern unter Euch: Wenn beide in Lux arbeiten, muss/kann dann überhaupt irgendetwas in Deutschland beantragt werden? Dann gibt es doch nur die Zulagen aus Lux. oder? Danke für Eure Hilfe!


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dirkangela
954 Messages

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15 Jahren  ago  

völlig richtig!!!

Kann höchstens sein, das die Lux. Kindergeldkasse eine Ablehnung von D haben will. Vielleicht reicht denen aber auch der Nachweis, das beide in L arbeiten, denke ich.


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CaptainHook
629 Messages

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15 Jahren  ago  

Bei uns war die Ablehnung aus D zwingend erforderlich.


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Ische
63 Messages

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15 Jahren  ago  

D.h. ich muss doch alles (Elterngeld + Kindegeld) in D beantragen, um dann die Ablehnung zu erhalten? Oder welche Behörde kann mir eine Bescheinigung ausstellen, dass wir aus D nichts erhalten? Danke!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

In D "alles" beantragen und die Ablehnungen dann in L vorlegen und dort nochmal "alles" beantragen - geht leider nicht anders.

Gruss

Martin


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soleo08
44 Messages

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15 Jahren  ago  

Wir haben alles in D beantragt mit einem Begleitschreiben, dass wir beide in Lux arbeiten und nur den Ablehnungsbescheid benötigen. Ging dann innerhalb von 3 Tagen... Nicht vergessen, die Geburtszulagen in Lux zu beantragen... gibts auch für Grenzgänger!!