logo site
icon recherche
Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo, ich bin hier komplett neu und habe mich auch schon durch einige Themen durch gelesen, doch so richtig bin ich nicht fündig geworden. Mein Mann arbeitet in Luxembourg und ich in Deutschland. Ich habe einfach mal einige meiner Fragen zusammen gestellt und ich hoffe das Ihr so lieb seit und mir weiter helfen könnt zum Thema Erstgeburt:

1.) Kindergeld: wann und wo wird das beantragt? Formular? wie hoch? wie oft wird das augezahlt?

2.) Zulagen: vorgeburtliche Zulage, Geburtszulage, nachgeburtliche Zulage: steht uns das zu? wann wird was beantragt und wo? wie hoch? Formular?

3.) Steuern Steuerersparnis für meinen Mann ? ca. 922 Euro im Jahr: wann, wie, wo?

Ich bekomm ein Jahr in Deutschland Elterngeld. Wenn ich danach noch ca. 1-2 Monate noch nicht arbeiten geh und auch kein Geld bekomme, kann ich dann in Lux Erziehungsgeld beantragen? Wie hoch ist das?

Ich weiss es ist alles etwas viel aber ich wäre froh ihr könntet mir hier helfen. Müsst ja nicht gleich alles auf einmal beantworten :-)) Oder kennt ihr ne gute Beratungsstelle, die Personalabteilungen haben ja nicht immer so direkt den Plan ?

Vielen Dank und Gruss aus dem Saarland


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

ich versuch dir mal ein paar Fragen zu beantrworten:

Kindergeld beantragst du bei der Caisse nationale des prestations familiales www.cnpf.lu da findest du auch gleich das Formular für den Kindergeldantrag. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Vorgeburtlichen Zulage, Geburtszulage, nachgeburtliche Zulage steht uns auch als Grenzgänger zu. Formular und Antrag erhälst du wieder bei obigem Amt (musst aber das Formular per Brief / Fax beantragen, gibt es nicht im Internet) ich glaube es sind so ca. 580 Euro weiß das aber nicht hundertprozentig. Es sind drei Formulare die du dann bekommst. Beim 1. Formular muß Dein Gyn. alle Termine zeitgerecht eintragen und mußt noch ein Zahnarzttermin in dieser Zeit nachweisen. Das 2. Formular bekommst Du im Krankenhaus abgestempelt und das 3. Formular mußt die Vorsorgeuntersuchungen vom Kind eintragen lassen.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Steuerersparnis bekommt dein Mann entweder monatlich ausgezahlt oder vierteljährlich mit der Differenzzahlung des Kindergeldes. Kommt darauf an ob das Kindergeld nur aus Luxembourg beantragt wird oder Teil in Deutschland Teil in Luxembourg. Wird auch vom Amt CNPF ausgezahlt.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei der Frage wegem dem Erziehungsgeld kann ich dir leider nicht helfen, da mein Mann sowie ich in Luxembourg arbeiten.

Hoffe ich konnte schon mal helfen.

:wink::wink::wink:


Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Ist es richtig das man diese Formulare nur in französisch erhält. Laut Info meines Bekannten würde es diese auch in deutsch geben. Er hat mir auch zu einem Beratungsgespräch bei der LCGB in Merzig geraten. War schon jemand dort ? Geht das nur wenn man dort Mitglied ist ? Wir haben noch 4 Monate Zeit, bis wann sollte denn der Antrag der vorgeburtlichen Zulage in Lux sein ? Kann jemand auch was zum luxembourger Erziehungsgeld sagen ?


Profilbild von
rudi68
89 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Das erste Jahr nimmst du das deutsche Elterngeld und im 2. Jahr beantragst du das luxemburger Erziehungsgeld. Das sind 485€.


Profilbild von
eisbaer1
55 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

du kannst dir auf liewensufank.lu eine broschüre auf deutsch bestellen. da ist fast alles ziemlich gut beschrieben.


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

1.) Kindergeld Meines Wissens nach gibt es das deutsche Kindergeld und zusaetzlich bekommst du noch den Differenzbetrag zwischen deutschen und luxemburgischen KG aus Luxemburg (sind aber nur 15 EUR oder sowas). Ich glaube, man kann das luxemburgische KG erst beantragen, wenn man eine Bestaetigung ueber das deutsche KG hat (da das Kind ja in D lebt musst du hier auch zuerst beantragen).

2.) Zulagen Sind 3 x 580 EUR. Formulare gibt's nur auf Franzoesisch.

3.) Steuern Keine Ahnung.

Wieso willst du danach 1 - 2 Monate nicht arbeiten gehen? Naja, wenn dir das die 485 EUR wert sind, immerhin musst du dich arbeitslos melden...


Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Wollte dann noch November und Dezember 2010 zu Hause bleiben und erst ab dem 01.01.2011 wieder anfangen. Können diese 2 Monate über Luxembourg finanziell abgedeckt werden ?


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

@ eisbär: Super guter link. Kannte ich bisher noch gar nicht. DANKE


Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Werde mich nächste Woche mal zu CNPF begeben. Bekomme ich dort auch das Formular um die Erziehungszulage zu beantragen ? Was ich jetzt gelesen habe ist das ich die Formulare für die 3 Geburtszulagen + Kindergeld auf jeden Fall bei der CNPF erhalte


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Ja, dau bekommst dort alle Formulare. Alternativ kannst du diese auch per Post/Fax anfordern.


Profilbild von
maria73
15 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

ich hab mir die Formulare auch per Post angefordert und geschrieben das ich ein Kind erwarte und sie mir Bitte alle Formular hierzu zusenden sollen. Ich bekam dann alle Formulare per Post und es dauerte auch gar nicht lange