Hab da eine frage zur freistellung in der Schwangerschaft. Ich bin nun in der 16 Woche schwanger. Ich arbeite in einer kleinen Schreinerei im Büro. Mein Büro ist mehr oder weniger in der Werkstatt, muss ich mir Gedanken machen wegen der feinen Holzpartikel die dort rumfliegen, oder den Lasuren die sie dort verwenden. Da ich auch einen deutschen Chef habe der die Bestimmungen in Luxemburg nicht kennt wollte ich mal fragen an wen ich mich da wenden sollte.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Ich glaube zwar nicht, dass die Holzpartikel ein Problem darstellen, aber die Lasuren / Lösungsmittel hingegen schon. Wenn dein Hausarzt / Frauenarzt dich hierfür freistellt, ist damit die Birne geschält. Einfach mal bei dem nachfragen. Du kannst ja eine Auswahl der Artikel aufschreiben und zum Arzt mitbringen.
Die Birne schält sich nicht so ganz einfach... :bigsmile: Der Arzt in D kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Als Grenzgänger muß man dann aber meines Wissens immer noch die Dispens beantragen. Solange könnte der Arzt in D auf jeden Fall krank schreiben, wenn es denn wirklich nötig ist.
Da du ja eine Büroangestellte bist, wirst du mit Sicherheit gefragt werden, worin deine Bedenken liegen. Ist dein Arbeitsplatz wirklich nicht abgetrennt von der Schreinerei? Alleine schon wegen der Geräuchsbelästigung - kann man sich doch dann nicht wirklich konzentrieren oder Telefonate entgegennehmen. Was ich dir durch die Blume hindurch sagen möchte, ohne jedoch etwas zu unterstellen: Eine Schwangerschaft ist kein vorgezogener Urlaub! Wenn du und der Wurm wirklich gesundheitlich gefährdet seid, sollst du natürlich alles in die Wege leiten.
Ich dachte, dass man, um sich freistellen zu lassen, bei z.B. STM (Service de Santé au Travail Multisectoriel) vorstellig werden muss, oder? Das sind die, wo man normalerweise hin muss, wenn man in Lux anfängt zu arbeiten. Das ist sowas wie ein Betriebsarzt. Wobei es da unterschiedliche Einrichtungen gibt, die Banken haben Ihren eigenen Service. Keine Ahnung wie das bei Schreinern ist. Die sollten aber in der Lage sein zu beurteilen, ob eine Freistellung gerechtfertigt/nötig ist, oder nicht, abhängig von den Arbeitsbedingungen.
Die Überprüfung einer eventueller Dispens muss vom Arbeitgeber beim Arbeitsmedizinischen Dienst beantragt werden. http://www.cns.lu/employeurs/?m=18-0-0&p=21
Ich habe bei meiner 1. Schwangerschaft auch einen Dispens bekommen... Ich hatte mir einen Termin bei dem lux. Betriebsarzt genommen weil mir dazu geraten wurde. Das war damals in meinem Fall Frau Dr. Bausch!!! Sie hat mir den Dispens damals vorgeschlagen aufgrund meiner "langen Fahrstrecke". Der Arbeitgeber hatte damit gar nichts zu tun gehabt... Ich würde mir an deiner Stelle einfach einen Termin holen und den Fall schildern!!