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Forum / Familie und Gesundheit

Frau in L, Mann in D – wie läuft das mit Elterzeit/Elterngeld/Kindergeld etc.  

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MartinGrosse
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Kurz zu unserem Hintergrund: Ich bin zu 100% in Lux angestellt, mein Mann zu 100% in Deutschland. Im April erwarten wir Nachwuchs. Leider konnte die Familienkasse in D mir keine genaue Auskunft geben…

Im Anschluß an den Mutterschutz möchte ich die 6 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Kann mein Mann seine 2 Partnermonate zeitgleich nehmen? Die Dame bei der Familienkasse meinte, Lux würde die Leistungen kürzen/streichen, wenn das so gemacht wird. Mein Mann könnte seine Elternzeit nur im Anschluß an meine Elternzeit nehmen. Hat da jemand Erfahrung? Das Elterngeld für meine Elternzeit in Lux muss in Lux beantragt werden, das für meinen Mann in D? Wäre ja logisch, oder?

Wenn ich das gut verstanden habe, muss ich das Kindergeld in Lux beantragen, ist das korrekt?

Vielen Dank für Eure Hilfe! Pchen17


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info
3714 Messages

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9 Jahren  ago  

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/conge/conge-parental/index.html

Siehe Kapitel Fristen - man darf nicht "überlagern" also gleichzeitig daheim bleiben,

Im Übrigen ein Hinweis, im Anschluss kann der Mann den ganzen Anteil aus Deutschland nehmen, also weit mehr als die 2 Monate.


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MartinGrosse
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9 Jahren  ago  

Danke für die Antwort, hilft auf jeden Fall schon mal weiter.

Dass ich meinen Anteil des Elterngeldes in Lux beantragen muss und mein Mann in D ist aber korrekt, oder?

Und wo beantrage ich das Kindergeld?


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kiwu2009
191 Messages

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9 Jahren  ago  

In beiden Ländern. Vorrangig ist DE, in LU möchten die dann die Bestätigung aus DE sehen, damit dann in LU nur noch die Differenz ausgezahlt wird. Kannst ja mal gucken es gibt schon viele Beiträge zum Thema Differenzkindergeld hier im Forum.


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Nise
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9 Jahren  ago  

Wüsste ich nicht warum dein Mann in D nicht den Elternurlaub gleichzeitig nehmen kann. (bei der 6 Monatsregelung kann er ca.5-6 Monate in D nehmen abhängig von der Länge deines Muschus) Klär es mit der CNPF. in Lux darf von beiden Elternteilen nur der Teilzeitelternurlaub genommen werden, aber ob die Kombination D/L verboten ist, wüsste ich nicht. Keinerlei Probleme gibt es jedenfalls, wenn dein Mann Elternurlaub hat, so lange du im Muschu bist, denn diese Leistung zählt nicht zum Elternurlaub und wird von der CNS gezahlt, nicht der CNPF


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Jungi23
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9 Jahren  ago  

In der Zeit in der du in Elternurlaub bist zahlt dir die Kasse die 1778 Euro Gehalt weiter. Wenn du aus der Elternzeit wieder arbeiten gehst, kann dein Mann in Deutschland noch 5 Monate in Elternurlaub gehen (diesen sowie das Elterngeld in der Zeit beantragst du kurz vorher in Deutschland). Zeitgleich ist es in Luxemburg leider nicht möglich, da ist die Auskunft der CNPF, die ziehen dir dann richtig Geld ab (wieviel kann ich dir noch sagen). Wir machen es genauso. Erst ich, dann mein Mann


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Jungi23
89 Messages

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9 Jahren  ago  

Ach und noch eine Ergänzung, was ich vorher auch nicht wusste. Es gibt die Möglichkeit das du (mit Einverständnis deines Arbeitgebers) zwei Monate länger in Elternurlaub bleibst, dann zahlt dir Deutschland diese Pauschbetrag von 1778 Euro (Ca.). Einzige Voraussetzung ihr müsst verheiratet sein, da du sonst in dieser Zeit nicht krankenversichert wärst. Frag mal bei deiner zuständigen Familienkasse nach.