logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Fragen zum Elternurlaub ?  

Profilbild von
Milena
1 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgängergemeinde, meine Frage ist

ich befinde mich momentan noch im Mutterschutz bis Mitte Mai. Wenn unser Baby dann da ist stehen mir ja noch 2-3 Monate Mutterschutz zu und danach 6 Monate Elernurlaub. Meine frage ist es ob mein Mann der in Deutschland arbeitet nach meinen 6 Monaten Elternurlaub auch noch in Deutschland Elternurlaub bekommen würde?


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ich glaube 5 Monate oder so. Hier gab es schon etliche Threads zu dem Thema, einfach mal in der Kategorie "Familie und Gesundheit" oder mit der Suchfunktion suchen. Du wirst auf jeden Fall was finden.


Profilbild von
robert381
9 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Normalerweise stehen ihm 12 Monate zu. Ich hab im moment genau den selben Fall nur anders herum. Dein Mann kann aber auch ab Kindgeburt normalerweise Elterngeld und -urlaub beziehen.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wenn die Frau Elternurlaub (nach dem Mutterschutz) in Lux. nimmt, ist das Kind doch schon mindestens 8 Monate alt (2Monate Mutterschutz (bei Stillen /Frühgeburt... auch 3 Monate) + 6Monate Elternurlaub). Das heißt, der Vater könnte max. noch bis zum 14 Lebensmonat des Kindes den Elternurlaub nehmen. So weit ich weiß, ist dies nicht zeitgleich möglich. Ich möchte mich aber nicht darauf festlegen, da ich es nur so verstanden habe und nicht selber in dieser Situation war /bin.


Profilbild von
robert381
9 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Musst mal schauen. Der Elternurlaub in Deutschland sind 12 Monate. Bei uns geht das sogar parallel. Meine Frau macht jetzt nach dem Mutterschutz 12 Monate Elternurlaub in D und ich mache 12 Monate teilzeit in Lux. Das ist kein Problem.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Aber das Entgeld wird doch dann verrechnet, oder nicht. Ihr bekämt doch sonst 2x die "gleiche" Leistung. Und beim Kind müssen nicht beide Eltern gleichzeitig sein. Weißt du wie ich das meine?