Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Erziehungszulage.
Meine Frau und ich haben zwei Kinder. Für das erste Kind (geb. 2013) haben wir die Erziehungszulage in Luxemburg beantragt. Für das zweite Kind (geb. 2015) nicht, da ich für das zweite Kind die Elternzeit beanspruche. Meine Frau erhält aktuell noch Elterngeld aus Deutschland für das zweite Kind. Uns ist nun seit Juni 2015 aus Luxemburg die Erziehungszulage gestrichen worden (für das erste Kind), da die CNPF das mit dem deutschen Elterngeld für das zweite Kind verrechnet. So wie ich das verstanden habe, hat man doch für jedes Kind Anspruch auf die Erziehungszulage bis zum zweiten Lebensjahr, wenn man im Gegenzug auf die Elternzeit verzichtet. Die CNPF behauptet jetzt, dass wir für unseren ersten Sohn keine Erziehungszulage bekommen können, weil wir zeitgleich Elterngeld für das zweite Kind aus Deutschland bekommen.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus bzw. hat jemand selbst Erfahrungen mit dieser Konstellation gemacht? Kontakt zur CNPF hatten wir schon.
Vielen Dank für Eure Antworten.