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Forum / Familie und Gesundheit

Frage zum Kindergeldantrag und Erziehungszulage  

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mami2407
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10 Jahren  ago  

Hallo, kurze Info zur unsere Familiensituation. Mann arbeitet Vollzeit in Lux, ich (im Moment) noch selbstständig auf geringfügiger Basis. 2 Kinder (5 und 7 Jahr), bekommen im April Kind Nr. 3. So,jetzt zur meiner Frage. Ist der Antrag fürs Kindergeld,der den man auf der Cnpf-Seite runterladen kann oder gibt es da irgendwie ein "folge" Antrag? Kann ich die Erziehungszulage direkt mit beantragen oder kann man die erst nach dem Elterngeld aus Deutschland beantragen? Haben wir, nach den neuen Regelungen, überhaupt noch Anspruch auf die Ezl? Und noch eine Frage, kann ich die beantragen oder kann nur mein Mann die beantragen?

Hoffe es ist Alles einigermaßen verständlich.

Vielen Dank schonmal.

Mit freundlichen Grüßen


Profilbild von member_10_year
Simone
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10 Jahren  ago  

http://www.cnpf.lu/de/reforme/

"Die Abschaffung von Erziehungszulage und Mutterschaftszulage tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Für laufende Akten gelten Übergangsregelungen.

Was die Reform des Kindergeldes anbelangt, so ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, wobei die entsprechende Gesetzgebung Ende des ersten Halbjahres 2015 (Juli-August 2015) in Kraft treten dürfte. Zu gegebener Zeit werden auf dieser Website zusätzliche Informationen bereitgestellt."

Generell kann die Erziehungszulage erst beantragt werden, wenn du weisst, wann dein Mutterschutz endet. Wird bei euch also sehr knapp werden. Ich gehe davon aus, dass ihr unter die neue Regelung fallen werdet und diese nicht mehr erhalten werdet. Antrag würde ich aber auf jeden Fall stellen, mehr wie ablehnen kann ja nicht passieren.

Einfach den Kindergeldantrag ausfüllen und mit der Geburtsurkunde absenden.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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10 Jahren  ago  

das hab ich noch gefunden: http://www.cnpf.lu/de/reforme/4-faq/

"2. Wann ist der letzte Termin um einen Antrag auf die Erziehungszulage einzureichen?

Da die Erziehungszulage ab dem 1. Juni 2015 abgeschafft ist, ist der letzte Termin an dem der Antrag bei der Kindergeldkasse eingereicht werden kann, der 31. Mai 2015.

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, so dass es keinen Anspruch auf Erziehungszulage mehr gibt für Kinder die nach dem 31. Mai 2015 geboren werden. Des Weiteren müssen alle anderen Bezugsbedingungen für den Erhalt der Erziehungszulage vor deren Abschaffung erfüllt sein ( http://www.cnpf.lu/prestations-familiales/allocation-deducation/)..

Sie finden das Antragsformular, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, auf der Internetseite der Kindergeldkasse: www.cnpf.lu/formulaires/."

--> Also schon mal direkt nach der Geburt einreichen. Jedoch habt ihr ja dann noch den Einfluss des Elterngeldes aus Dtschl..


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mami2407
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10 Jahren  ago  

Danke für die Info. Da ich kein Mutterschutz bekomme,werde ich also direkt nach der Geburt alles einreichen.