Hallo, kurze Info zur unsere Familiensituation. Mann arbeitet Vollzeit in Lux, ich (im Moment) noch selbstständig auf geringfügiger Basis. 2 Kinder (5 und 7 Jahr), bekommen im April Kind Nr. 3. So,jetzt zur meiner Frage. Ist der Antrag fürs Kindergeld,der den man auf der Cnpf-Seite runterladen kann oder gibt es da irgendwie ein "folge" Antrag? Kann ich die Erziehungszulage direkt mit beantragen oder kann man die erst nach dem Elterngeld aus Deutschland beantragen? Haben wir, nach den neuen Regelungen, überhaupt noch Anspruch auf die Ezl? Und noch eine Frage, kann ich die beantragen oder kann nur mein Mann die beantragen?
Hoffe es ist Alles einigermaßen verständlich.
Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen