Hallo zusammen,
im Antrag zum Kindergeld steht "Falls Familienleistungen im Ausland gezahlt wurden, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen über Ihr Anrecht auf Familien- leistungen seitens der Kasse welche diese zuletzt gezahlt hat. " - würde da das Schreiben reichen, das man zu Anfang bekommt wenn man in Deutschland Kindergeld bezieht? Oder muss man zur Familienkasse und eine Spezielle- / Ausführliche Bescheinigung für Luxemburg sich ausstellen lassen?
Vielen Dank in vorab und Grüße