logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Frage zum Familienzulagen Patchworkfamilie  

Profilbild von
togonu
3 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo ihr Grenzgänger

habe eine Frage zum Kindergeld

wir sind eine Patchwork Familie und jeder von uns hat eigene Kinder ( keine gemeinsamen ) welche auch in unserem Haushalt leben, ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland, die Leistung für die Kinder meiner Frau wurden abgelehnt obwohl Haushaltsbescheinigung und und und vorlagen, nun wollen sie einen Amts oder Gerichtsbeschluss das die Kinder in meiner Obhut aufwachsen.

Frage : Wie soll ein solcher Beschluss aussehen oder gibt es eine andere Möglichkeit wer soll Überhaupt den Ausgleich beantragen meine Frau oder ich

Ihr hab vieleicht schon mehr Erfahrung auf diesem Gebiet

Bin für jeden Tip dankbar.

Wünsche Euch ein Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr


Profilbild von
Jupp69
162 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Soll der Luxemburger Staat auch noch für fremde Kinder bezahlen. ?

Am besten lassen wir Luxemburg alles bezahlen!

nee nee


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Die Kinder stehn ja nicht in verwandschaftlichen Grad. Deshalb zahlt Lux., kein Geld.


Profilbild von
Fredde
361 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

wenn sie verheiratet sind und die Kinder bei ihnen im Haushalt wohnen steht ihnen das Differenzkindergeld für die Kinder ihrer Frau zu und auch die Zulage! Das hat überhaupt nicht mit dem Verwandtschaftsgrad zu tun. Zunächst wird also das Kindergeld aus DE bezahlt und dann beantragt man das Differenzkindergeld in LUX einmal im Halbjahr.

Dabei wird dann auch für ihre Kinder der entsprechend höhere Betrag ausgezahlt der sich aus der Anzahl der Kinder ergibt.

Noch mal, primär steht ihnen zunächst einmal das Kindergeld aus DE für die Kinder ihrer Frau zu. Für ihre Kinder steht ihnen primär das Kindergeld aus LUX zu solange die Mutter der Kinder nicht in DE sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Sollte das der Fall sein steht ihnen auch zunächst einmal das DE Kindergeld zu und sie müssten das Differenzkindergeld in LUX beantragen.

Die beiden anderen Bemerkung können sie einfach vergessen!


Profilbild von
Danny31
96 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo

Gebe Fredde recht.. Ich bekomme für meinen Sohn auch 2 x im Jahr die Differenz.

Die beiden gemeinsamen Kinder bekommen monatlich das Kindergeld.


Profilbild von
togonu
3 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo Freede und Danny,

habe ich schon gelesen das Familiezulage für die " fremden Kinder " gibt,

nur müssen wir unbedingt verheiratet sein um solche Differenz-Leistungen zu bekommen oder reicht auch ein anderes Dokument

und welches und wer beantragt es ich oder meine Frau


Profilbild von
info
3693 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Da Jupp69 und Jürgen1964 ausser einem Troll post nichts hinbekommen versuche iche es mit einer sachlichen Hilfe.

Man muss nicht verheiratet sein und es kommt auch nicht darauf an ob man mit den Kinder verwant ist. Es kommt nur darauf an das man für die Kinder den Lebensunterhalt sichert.

Die Leistungen erhalte ich seit 2006 für meine Kinder sowie für die Kinder meiner Frau aus erster Ehe, exakt seit wir zusammen gezogen sind. Als Tip kann ich nur sagen dass es am bessten ist sich vor Ort beraten zu lassen. Das ist zwar evtl etwas Zeitaufwändig, aber mit weiten Abstand die besste Lösung.

Frohes Fest und einen guten Rutsch.