logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Frage zu Erziehungszulage und Geburtenzulage  

Profilbild von
kleinemaus
10 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo!

Ich habe letztes Jahr ein Kind bekommen und habe dann 1 Jahr in Deutschland Elterngeld bezogen. Jetzt fange ich diesen Monat an halbtags in Luxemburg zu arbeiten. (Vorher Arbeit in Deutschland, Mann arbeitet auch in Deutschland) Steht mir dann noch bis zum 2. Lebensjahr von meinem Kind die Erziehungszulage zu? Kann ich noch nachträglich eine Geburtenzulage beantragen?

Gruß


Profilbild von
Luca2012
73 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo

Soviel ich weiß musst du nachweisen können das du mindestens 12 Monate in Luxemburg gearbeitet hast bevor dein Kind geboren wurde. Wenn ich das richtig lese sieht es nicht danach aus und aus diesem Grund steht dir auch nichts aus Luxemburg zu.

MFG


Profilbild von
Janine123
59 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

Wenn du in Deutschland Elterngeld bezogen hast, kannst du nicht noch in Luxembourg die Erziehungszulage erhalten. Die Zulagen kannst du auch nicht nachträglich beantragen, weil du dafür bei den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft Stempel hättest sammeln müssen und zu dem Zeitpunkt warst du ja noch nicht in Lux. beschäftigt. Ruf mal bei der CNPF an, ob du evt. noch die nachgeburtliche Zulage beantragen kannst. Hierfür müsstest du dann nur sämtliche Stempel nachtragen lassen ab der U1.

Viel Glück und viele Grüße


Profilbild von
Jack
117 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo,

das ist so nicht richtig Janine. Natürlich kannst du in Luxemburg Erziehungszulage beantragen diese würde dir auch gewährt werden, wenn du zuvor 12 Monate in Luxemburg gearbeitet hättest. Wenn du zum Beispiel nur der Regelsatz von 300 € Elterngeld in Deutschland erhälst, kannst du sogar direkt ab dem ersten Monat Erziehungszulage in Luxemburg beantragen, da diese höher ist. Aber wie gesagt, es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.

Gruß


Profilbild von
Janine123
59 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ja ok, wenn sir nur die 300€ erhalten hat, ansonsten gilt: Entweder Elternurlaub oder Erziehungszulage


Profilbild von
rudi68
89 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Und wenn sie 1000€ Elterngeld bekommt, dann bekommt sie im 2. Jahr die Erziehungszulage 485€ aus LUX.


Profilbild von
Janine123
59 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ich befinde mich zur Zeit im Elternurlaub und bekomme anschließend nicht noch die Erziehungszulage! Meine Kollegin bekommt die Erziehungszulage bis zum 2. Geburtstag des Kindes, macht aber dafür keinen Elternurlaub. Aber am besten ist es, wenn du bei der CNPF anrufst und fragst, wie es sich in Deinem Fall verhält.