Hallo!
Ich habe letztes Jahr ein Kind bekommen und habe dann 1 Jahr in Deutschland Elterngeld bezogen. Jetzt fange ich diesen Monat an halbtags in Luxemburg zu arbeiten. (Vorher Arbeit in Deutschland, Mann arbeitet auch in Deutschland) Steht mir dann noch bis zum 2. Lebensjahr von meinem Kind die Erziehungszulage zu? Kann ich noch nachträglich eine Geburtenzulage beantragen?
Gruß