Hallo zusammen,
im September kommt unser erstes Kind zur Welt.
Kurz zur Ausgangssituation: Ich selbst arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland. Meine Frau würde gerne 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Ist es möglich die ersten 12 Monate das Elterngeld aus Deutschland zu beantragen und die zweiten 12 Monate das Elterngeld (485 €) aus Luxemburg? So habe ich das zumindest schon gelesen und unsere Steuerberaterin von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe hat mir das auch schon so am Telefon bestätigt. Da sich aber immer wieder mal was ändert für uns Grenzgänger, möchte ich die Gelegenheit nutzen hier mal nachzufragen, ob schon jmd. in der gleichen Situation war und uns evtl. mit ein paar Infos aus erster Hand versorgen kann wie man das Ganze am besten angeht.
Müssen wir dann z.b. 24 Monate ElternZEIT in Deutschland beantragen und um Auszahlung des Elterngeldes in den ersten 12 Monaten bestehen und dann in Luxemburg das Elterngeld für die restlichen 12 Monate beantragen?
Oder beantragt man zuerst 12 Monate Elternzeit in Deutschland mit Inanspruchnahme des deutschen Elterngeldes und danach weitere 12 Monate Elternzeit in Luxemburg bei Inanspruchnahme des luxemburgischen Elterngeldes?
Hat sich für uns Grenzgänger in dieser Hinsicht seit dem 01.05. was geändert?
Was wäre denn wenn die Luxemburger meinen uns Grenzgängern den Anspruch auf luxemburgisches Elterngeld für das zweite Jahr zu streichen? Könnte man dann notfalls noch die deutsche Elternzeit auf 24 Monate verlängern? Oder muss man sich in Deutschland von Anfang an auf die Dauer der Elternzeit festlegen?
Hoffe ich habe das Ganze jetzt nachvollziehbar erklärt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für jedwedes Feedback!
Viele Grüße, Masipulami