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Forum / Familie und Gesundheit

Frage zu Elterngeld aus Deutschland und Luxemburg  

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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

im September kommt unser erstes Kind zur Welt.

Kurz zur Ausgangssituation: Ich selbst arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland. Meine Frau würde gerne 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

Ist es möglich die ersten 12 Monate das Elterngeld aus Deutschland zu beantragen und die zweiten 12 Monate das Elterngeld (485 €) aus Luxemburg? So habe ich das zumindest schon gelesen und unsere Steuerberaterin von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe hat mir das auch schon so am Telefon bestätigt. Da sich aber immer wieder mal was ändert für uns Grenzgänger, möchte ich die Gelegenheit nutzen hier mal nachzufragen, ob schon jmd. in der gleichen Situation war und uns evtl. mit ein paar Infos aus erster Hand versorgen kann wie man das Ganze am besten angeht.

Müssen wir dann z.b. 24 Monate ElternZEIT in Deutschland beantragen und um Auszahlung des Elterngeldes in den ersten 12 Monaten bestehen und dann in Luxemburg das Elterngeld für die restlichen 12 Monate beantragen?

Oder beantragt man zuerst 12 Monate Elternzeit in Deutschland mit Inanspruchnahme des deutschen Elterngeldes und danach weitere 12 Monate Elternzeit in Luxemburg bei Inanspruchnahme des luxemburgischen Elterngeldes?

Hat sich für uns Grenzgänger in dieser Hinsicht seit dem 01.05. was geändert?

Was wäre denn wenn die Luxemburger meinen uns Grenzgängern den Anspruch auf luxemburgisches Elterngeld für das zweite Jahr zu streichen? Könnte man dann notfalls noch die deutsche Elternzeit auf 24 Monate verlängern? Oder muss man sich in Deutschland von Anfang an auf die Dauer der Elternzeit festlegen?

Hoffe ich habe das Ganze jetzt nachvollziehbar erklärt.

Vielen Dank schon mal im Voraus für jedwedes Feedback!

Viele Grüße, Masipulami


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Simone
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15 Jahren  ago  

Wovon du sprichst ist nicht das Elterngeld aus Luxemburg, sondern das Erziehungsgeld, welches man die ersten beiden Lebensjahre bekommt. Sonst kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich (weiblich) in Lux. arbeite und somit alles dort beantrage und mit D nichts zu tun hab.:bigsmile:


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Chruesue
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15 Jahren  ago  

Hallo ! Hätte dazu auch mal ne Frage, bekommen Ende des Jahres unser zweites Kind. Beim ersten Kind war das Elterngeld bei meiner Frau aus D. zu hoch, dadurch haben wir von Lux. nur das zweite Jahr Elterngeld bezogen. Da wir nun fürs zweite Kind aber wesentlich weniger Elterngeld bekommen, wäre meine Frage ab welchem Betrag Lux. auch ab dem ersten Jahr bezahlt ? Und da wir das D. Elterngeld für zwei Jahre splitten wollen, ob Lux. das egal ist ?

Vielen Dank. MFG


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Ok, danke schon mal für die Klarstellung der Begrifflichkeiten.

Hauptfrage, die mich nun interessieren würde wäre in wie fern man das Ganze als Grenzgängerpaar, bei denen die Frau in Deutschland arbeitet am optimalsten angeht.

Ist es überhaupt möglich 24 Monate Elternzet in Deutschland zu nehmen und parallel im zweiten Jahr Erziehungsgeld aus Luxemburg zu beziehen?

@Chruesue: Ihr wart also schon mal in der gleichen Situation in der wir gerade sind? Versteh ich das richtig, dass ihr bei eurem ersten Kind zwei Jahre Elternzeit in Deutschland genommen habt, das Elterngeld aus Deutschland über beide Jahre verteilt bekommen habt und dann im zweiten Jahr das Erziehungsgeld aus Luxemburg bekommen habt?

Muss man nicht in jedem Fall zwei Jahre Elternzeit in Deutschland nehmen, wenn man auch zwei Jahre zuhause bleiben will? Ich meine, würden wir jetzt nur ein Jahr in Deutschland Elternzeit und das zweite Jahr aus Lux Erziehungsgeld beantragen, würde der Arbeitgeber meiner Frau nicht sagen können: "Du bist nicht mehr in dezutscher Elternzeit also musst du auch wieder arbeiten gehen!" ?


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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

Ich dachte, in Deutschland gibt es nur noch die 12+2-regel? Und Erziehungsgeld gibt es nur, wenn man den Elternurlaub in Luxemburg NICHT in Anspruch nimmt (was oftmals der Vater macht), oder? Elternurlaub in Luxemburg sind 6 Monate je in Luxemburg arbeitendem Elternteil. Es gibt zwar auch 1 Jahr, aber dann nur in Teilzeit - und der AG muss dem zustimmen! Klar ist auf jeden Fall, dass, wenn die Frau ihre Elternzeit in D hinter sich hat und er Vater seine in Lux nimmt (oder eben Erziehungsgeld bekommt), dass dann die Frau in Deutschland wieder arbeiten geht. Sicher ist auch, dass es in Luxemburg nicht die möglichkeit eines unbezahlten Erziehungsurlaubes gibt, der den Arbeitsplatz garantiert.


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Die 12+2 Regel bezieht sich auf den Bezugszeitraum des Elterngeldes in Deutschland. Man kann so weit ich weiß in Deutschland aber auch 24 Monate Elternzeit nehmen und die 12 Monate Elterngeld auf 24 Monate verteilen.

Und genau das ist meine Frage: Ist es möglich, dass meine Frau 24 Monate lang Elternzeit in Deutschland nimmt und ich im zweiten Jahr dann in Luxemburg das Erziehungsgeld in Anspruch nehme und weiter arbeiten gehe?

Edit: Hier stehts auch noch mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

Elternzeit kann man also bis maximal 3 Jahre nach Geburt des Kindes in Anspruch nehmen. Elterngeld gibt es allerdings nur 12 Monate lang. Diese 12 Monate kann man dann wohl auf 24 Monate strecken und bekommt dadurch monatlich den halben Betrag ausgezahlt als würde man nur 12 Monate Elterngeld beziehen.

Edit2: Und hier steht das mit den 24 Monaten Inanspruchnahme des Elterngeldes aus Deutschland: http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/elterngeld.html

"Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate, verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt, das heißt nicht oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 Monate (28 mit Partnermonaten) zu strecken, wobei in diesem Fall die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes gleichmäßig auf 24 bzw. 28 Monate verteilt wird."

Jetzt bleibt halt wie gesagt nur noch die Frage, ob ich zusätzlich dazu im zweiten Jahr Erziehungsgeld aus Luxemburg beantragen kann?

Edit3:

schreiberlein: Und Erziehungsgeld gibt es nur, wenn man den Elternurlaub in Luxemburg NICHT in Anspruch nimmt (was oftmals der Vater macht), oder? Elternurlaub in Luxemburg sind 6 Monate je in Luxemburg arbeitendem Elternteil. Es gibt zwar auch 1 Jahr, aber dann nur in Teilzeit - und der AG muss dem zustimmen!

Bist du dir da sicher? So wie ich diesen Text verstehe, würde ich das Erziehungsgeld aus Luxemburg nur bekommen wenn ich für die Zeit nicht mehr arbeiten gehen würde. Oder versteh ich das jetzt falsch?


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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

Habe jetzt nochmal einen luxemburgischen Kollegen gefragt. Erziehungsgeld hatte ich mich vertan. Das bekommt die Mutter, wenn sie sich entscheidet, nach dem Elternurlaub nicht mehr zu arbeiten. Dazu muss sie aber in Luxemburg leben. Nimmt der Vater seinen Elternurlaub in Luxemburg nicht in Anspruch, hat er Pech gehabt. Es gibt dafür keine Erstattung.


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Mal kurz zum klarstellen: Erziehungsgeld bekommt man als Lohnersatzleistung, weil man in dieser Zeit keinen oder weniger Lohn bekommt, da man sich vorallem der Erziehung des Kindes widmet. Um Erziehungsgeld zu erhalten darf der Elternteil dem es zusteht (und das ist jawohl eindeutig der in L arbeitende) meines Wissens nach max. 50% arbeiten und auch ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Info von Schreiberlein stimmt so auch nicht: es gibt definitv nur congé parental oder Erziehungsgeld aus Luxembourg!

Ehrlich gesagt macht mich die Frage ziemlich perplex. Wenn man keine Erziehungszeit nehmen möchte, dann sollte man sich auch damit abfinden dass einem dieses Geld nicht zusteht!!!:shocked:


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Es gibt aber auch eine sehr anschaulich Brochüre dazu!

http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf


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Michael125
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15 Jahren  ago  

Freundin arbeitet in D (hat Elternurlaub von 04/2010 - 02/2011) Kann ich danach die Erziehungszulage aus L bekommen?


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Häää? Ist das jetzt ernst gemeint? Warum lest ihr nicht mal die Brochüre oder geht zur CNPF? Klar kannst du danach bis zum 2. Geburtstag die Erziehungszulage bekommen aber nur wenn du zuhause bleibst oder max. 50 % arbeitest. Je nachdem bekommst du dann die Erziehungszulage anteilig, diese beträgt max. ca. 450 €!


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Simone
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15 Jahren  ago  

Manche möchten echt alles auf einem Silbertablett serviert bekommen um sich ja nicht mal selber Mühe machen zu müssen.... Broschüre lesen und bei Unklarheiten mal selbst zur CNPF fahren!


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Masipulami
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15 Jahren  ago  

Gehts noch?

Das hier ist ein Informationsforum und man wird bei Unsicherheit ja noch nachfragen dürfen. Man liest hier auch immer wieder mal von Unklarheiten bzgl. Eltern- und Erziehungsgeld. Und nicht jede familiäre Konstellation ist die Gleiche. Aber schön zu sehen, dass manche hier die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben scheinen. Freut mich v.a. für dich Simone!

Die Überheblichkeit und Arroganz mancher User hier ist echt nicht mehr feierlich! Zum Glück sind nicht alle User hier mit solcher Arroganz und Hochnäsigkeit ausgestattet.

Vielen Dank noch mal an alle, die ernsthaft darum bemüht waren die offenen Fragen zu beantworten.


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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

@Miachael125: Frage: Gehst Du denn arbeiten oder nicht? Wenn Du im Beruf bleibst nach dem Elternurlaub Deiner Freundin. warum solltest Du dann Erziehungsgeld bekommen?

Meine Frage war ja, ob man überhaupt Erziehungsgeld bekommt, wenn man sich als Grenzgänger-Mutter dazu entscheidet, nicht in den Job nach Lux zurückzugehen. denn dann ist man ja auch kein Grenzgänger mehr und hat keine Ansprüche auf Sozialleistungen aus Luxemburg.


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Simone
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15 Jahren  ago  

Sorry Masipulami, deinen Beitrag habe ich eigentlich gar nicht gemeint. Weiter oben hatte ich dir schon mal geantwortet, auch wenn es dir nicht sonderlich weitergebracht hat. Ich fand deine Aufstellung sehr interessant und würde nie behaupten, dass du dich nicht mit dem Thema befassen würdest... Mich stört viel mehr, dass es Leute gibt, die in einen Thread einfach eine Zwischenfrage reinstellen und sich nicht ansatzweise die Mühe machen, mal in alten Threads nachzulesen oder diese Diskussion einfach mal weiter verfolgen. (Michael125 war gemeint) Danke fürs "Runterputzen", hättest du dir also sparen können.