Hallo ! Ich wollte mal nachfragen wie das ist mit volljährigen Kindern.Meine Tochter ist mit der Schule fertig und zur Zeit daheim .Sie beginnt ab 1.08.16 Ihre Ausbildung . Haben wir für Sie momentan dann eigentlich Anspruch auf Kindergeld oder nicht?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Ausbildung ist ein sehr weiter Begriff, es kommt darauf an was die Tochter den als Ausbildung machen möchte.
Unter dem Link findet man die Bedingungen die Erfüllt sein müssen um > 18 noch Kindergeld zu bekommen.
@SaarMosel: soweit war auch mein Kenntnisstand. Nach dem Abi im März würde mein Sohn für April - Juli KG in D bekommen, und mit Beginn der Ausbildung im August dann wieder in L. ABER: auf dem Guichet steht, dass eine Ausbildung, die sozialversicherungspflichtig ist, keinen KG-Anspruch in L mehr hergibt. Das sollten aber mittlerweile wohl alle Ausbildungen in D sein. Somit käme doch kein Azubi in D mehr auf einen KG-Anspruch in L, oder?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
nur mal eine frage. Kindergeld aus luxembourg ist doch Nur bis zum 18 lebensjahr oder grundsätzlich alke die in ausbildung sind. Und kann man das noch rückwirkend bzw. die habe einfach nicht mehr writer bezahlt wo mein sohn 18 geworden ist, und in ausbildung war.lehrvertrag habe ich hingesendet und schulbescheinigung. oder habe ich was falsches verstanden