Hallo zusammen,
bin seit 2001 in Luxemburg tätig und finde es immer noch schwierig rauszufinden, welche Recht man hat.
Meine jüngste Tochter Mona hat bis November 2013 Kindergeld von der Luxemburger Kindergeldkasse bekommen, da sie auf einer weiterführenden Schule war um ihr Abitur zu machen. Die Schule wurde abgebrochen und dann ab September 2013 eine Ausbildung zum weiblichen Zimmermann angefangen. Dort verdiente sie im ersten Ausbildungsjahr ca 540 Euro netto und jetzt mittlerweile im 2 Ausbildungsjahr 840 Euro netto.
Ich hatte dann im Februar 2014 einen Kindergeld Antrag in Deutschland gestellt. Mit wurde dann leider erst im Oktober 2014 Bescheid gegeben, dass meine Tochter keinen Anspruch in Deutschland, sonder in Luxemburg hat.
Ich habe somit einen Folgeantrag im Oktober in Luxemburg gestellt und eine Kopie der Ausbildungspapiere dazu gefügt.
FRAGE: Hat sie Anrecht? Wenn ja wieviel Wie lange kann so etwas dauern?
Danke Uta Michel