Ganz so schlimm würde ich den Teufel nicht an die Wand malen. Es gibt zumindest in Trier eine mobilen häuslichen Pflegedient für Kinder, auch wenn das vielleicht nicht das Optimum ist. Solltest du aber wirklich einmal keine andere Lösung haben und dein Arbeitgeber sich querstellt, ist diese Lösung immer noch eine Möglichkeit, vielleicht nicht gerade einfach für die kranken Kinder, aber es funktioniert. Du solltest dich einmal bei der Caritas / Johanniter o.ä. erkundigen. Jemand anderem würde ich ehrlich gesagt auch die Pflege meines kranken Kindes nicht zwangsläufig anvertrauen.
Hier noch mal die gesetzliche Grundlage:
Der § 20 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) (jetzt § 20 SGB VII genannt) regelt die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen wie folgt:
(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so kann der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des Im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn
- er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
- die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.
(2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so kann unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Daniela