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Forum / Familie und Gesundheit

Feiertage während Congé Parental  

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GarikVat
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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ab 1.6.17 mache ich ein Jahr Elternurlaub auf Teilzeitbasis (50%). Nach Rücksprache mit der Zukunftskeess ist die Aufteilung der Arbeitszeit egal, solange ich in diesem einen Jahr insgesamt 50% zu Hause und entsprechend 50% auf der Arbeit war.

Nun bin ich mit meinem Arbeitgeber so verblieben, dass ich jeden Montag und Dienstag, und zusätzlich jede zweite Woche Mittwoch arbeiten kommen. So weit so gut...

Wie verhält es sich jetzt mit Feiertagen in dieser Zeit? Werden diese als Arbeitstage gerechnet, oder werden diese so gerechnet wie sie fallen, d.h. als Arbeitstage wenn ich normalerweise arbeiten sollte und als Abwesenheitstage wenn ich zu Hause bin?

Danke vorab für eure Antworten.


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FeoldHet
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7 Jahren  ago  

Ich kann Dir leider bezüglich Deiner Frage nicht weiterhelfen, habe aber selbst eine Frage zu Deiner Aussage. Die Auteilung der Arbeitszeit innerhalb dieses einen Jahres ist lt. Deiner Aussage egal - verstehe ich das richtig? Du musst also nicht exakt 20 Stunden in der Woche bzw. die Hälfte der Stunden im Monat arbeiten, sondern lediglich 50% der Arbeitszeit innerhalb dieses einen Jahres einhalten? Das wäre ja ziemlich flexibel... Hast Du das von der Zukunftskeess schriftlich? Vielen Dank vorab!


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GarikVat
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7 Jahren  ago  

Habe mit einer sehr netten Dame bei der Zukunftskeess telefoniert, die mir das so erklärt hat. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass in dem Antrag auf Elternurlaub genau das auch drin steht: "Verringerung der Arbeitstätigkeit um 50% während der Dauer des Elternurlaubs". Habe auch mit einem Arbeitskollegen gesprochen, dessen Bruder geht eine Woche komplett arbeiten und bleibt die nächste Woche komplett zu Hause, ist auch kein Problem.


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Marnika
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7 Jahren  ago  

Wenn ein Feiertag auf einen deiner Arbeitstage fällt, hast du frei. Fällt er auf einen deiner Elternurlaubtage, hast du ebenfalls frei, du bekommst den Feiertag aber nicht gutgeschrieben. Quelle: eigene Erfahrung


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CharlesLib
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7 Jahren  ago  

Eine gesetzliche luxemburger Regelung über Feiertage bei Teilzeit kann ich nicht nennen. Wir handhaben es folgendermaßen.:

Das ist etwas kompliziert zu erklären. Ich versuche es trotzdem.

Jedem, auch dem Teilzeitarbeiter, stehen 10 Feiertage zu. Für Teilzeitkräfte die z.B. 50% arbeiten sind das (10Tage * 8 Std. / 2 = 40 Std).

Am Jahresanfang wird individuell mit dem Teilzeitarbeiter besprochen wie viele Feiertage auf einen Arbeitstag dieses fallen.

1. Sind mit diesen Feiertagen die 40 Stunden abgedeckt passiert nichts weiter.

2.Sind es mehr als 40 Stunden passiert auch nichts. Der Teilzeitarbeiter hat eben Glück denn Feiertage dürfen nicht gestrichen und auch nicht nachgearbeitet werden.

3. Sind weniger als 40 Stunden abgedeckt dürfen die Differenzstunden "nachgefeiert" werden. Der Zeitpunkt wird dann individuell, im besten Fall nach Wunsch des Teilzeitarbeiters, am Jahresanfang festgelegt.

Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben 🙂

PS Diese Vorgehensweise entspricht dem deutschen Recht.


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GarikVat
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7 Jahren  ago  

Danke Marnika. So werden wir das jetzt auch handhaben.


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RobbiePew
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7 Jahren  ago  

Das hat zwar jetzt nichts mit den Feiertagen zu tun, aber ich hätte trotzdem mal eine Frage zu deinem Elternurlaub. Arbeitet deine Frau in Deutschland, bzw ist dort in Elternzeit?


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GarikVat
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7 Jahren  ago  

Hi Seki84,

meine Frau hat auch in Luxembourg gearbeitet, und hat auch den ersten Elternurlaub in Lux genommen. Nach dem Elternurlaub hat sie allerdings gekündigt und fängt ab dem 1.6. (wenn ich meinen Elternurlaub beginne) eine 50% Stelle in Deutschland an.