Folgende Situation. Ich bin Grenzgänger und ende Januar bekommen meine Freundin und ich unser gemeinsames Kind, Sie hat ein weiteres Kind 4 Jahre alt aber nicht meines.
Meine Freundin geht noch zur Schule, noch etwa ein halbes Jahr, weswegen ich in den Vollzeit Elternurlaub gehe damit Sie die Schule zu ende machen kann. Danach möchte Sie ein Jahr Zuhause bleiben bis das Kind alt genug ist um in die Krippe zu gehen.
Nun zu den eigentlichen Fragen.
Welche Leistungen kann ich als Grenzgänger für unser Kind nach der Geburt in Luxemburg beantragen?
Welche Leitungen kann meine Freundin für sich und das Kind in Deutschland beantragen?
Hier ist noch zu sagen, während der Schulzeit wird Sie noch vom Bafög Amt unterstützt. Nach der Schule wäre Sie Arbeitslos.
Da mein Bruttojahreseinkommen über 33000 € liegt würde das Sozialamt in Deutschland vermutlich nichts zuzahlen, zumindest war das jetzt so als ich zu ihr gezogen bin und Sie ALG2 bekommen hat, da hat das Amt die Zahlungen natürlich eingestellt.