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Forum / Familie und Gesundheit

Familienzulagen  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den Familienzulagen bei Grenzgängern (Mutter arbeitet in Lux, Vater in D):

- die vorgeburtliche Zulage habe ich bereits beantragt (das ist doch das Formular, auf dem man die Arztbesuche eintragen lassen muss, oder ?)

=> Das Formular habe ich vor ca. 6 Wochen per Einschreiben weggeschickt (dooferweise ohne eine Kopie für mich gemacht zu haben) aber gar keine Rückmeldung erhalten - ist das normal ? Wann kann man hier mit Zahlung oder überhaupt einer Antwort rechnen ?

- Geburtsurkunde liegt in Lux vor, die eidesstattliche Erklärung, dass ich während dem congé parental kein Elterngeld aus D beziehe, haben ich + mein Mann ebenfalls ausgefüllt u. zurückgeschickt.

=> jetzt will die CNPF noch eine "Ablichtung Ihres Bankausweises mit eingetragener Kontonummer" ==> Was ist bitteschön ein Bankausweis ?

=> Ebenfalls "eine Bescheinigung der zuständigen Kasse, aus welcher die Höhe des gewährten ELTERNgeldes ersichtlich ist" ==> Haben wir nicht deswegen die eidesstattl. Erklärung ausgefüllt ? Wo bekomme ich denn die gewünschte Bescheinigung, dass ich kein Elterngeld aus D beziehe - bei der dt. Familienkasse ?

Bin momentan noch etwas planlos, und bei der CNPF geht nie jemand ins Telefon und vielleicht erspare ich mir die weite Fahrt, nur um meine Fragen zu stellen, wenn hier jemand helfen kann ?!

Dankeschön im Voraus !!!


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CSB
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14 Jahren  ago  

Hi Blackdawn,

Der bankausweis ist einfach ein Schreiben der Bank mit deiner Kontonummer, IBAN und BIC Code ist wichtig, damit die wissen wohin sie ueberweisen sollen. Ein einfacher Kontoauszug mit der IBAN geht auch.

zur Bescheinigung der zuständigen Kasse, aus welcher die Höhe des gewährten ELTERNgeldes ersichtlich ist; das fragst du bei deiner zustaendigen Familienkasse an. Die schreiben dir dass du nix aus D bekommst und diesen Zettel reichst du bei der CNPF ein.

Am besten ist immer selbst vorbei zu fahren, aber Einschreiben reicht in deinem Fall auch, da ja die Anfragen der CNPF schon aussagen, dass dein Fall angekommen und bearbeitet wird.

Viel Glueck - die CNPF ist auch nur ne Behoerde - nicht die Geduld verlieren. Buerokratie ist hier in Lux teilweise sogar schlimmer als in D. 😎


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

bei mir gibts Neuigkeiten, und ich dachte, ich lass euch mal daran teilhaben oder höre nach, wie es anderen in der gleichen Situation ergangen ist:

Habe bei meiner zuständigen Elterngeldkasse diese Bescheinigung angefragt, dass ich 0 EUR Elterngeld aus Deutschland erhalte.

Diese Bescheinigung dürfen die dt. Kassen aber gar nicht ausstellen, weil ich lt. EU-Recht an 1. Stelle Anspruch auf deutsches Elterngeld habe und nur eine Differenzzahlung aus Luxemburg.

PROBLEM: Man muss ja die eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man nicht zeitgleich Elterngeld aus beiden Ländern bezieht - die Ausgleichszahlung werd ich also aus Lux sicher nicht bekommen - die werden mir sagen, der Congé Parental fällt jetzt weg, du musst arbeiten gehen 🙁

Die einzige Möglichkeit wäre wohl, in D einen Antrag einzureichen und den selber wieder zurückzuziehen, weil schon Leistungen aus Lux bezogen werden (sollen), und die Deutschen bestätigen dann den zurückgezogenen Antrag.

Alles etwas seltsam - wie war / ist das bei euch ? (Mutter arbeitet in Lux, Vater in D, verheiratett, wohnhaft in D)

VG


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sinderella
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14 Jahren  ago  

Hallo,

also bei uns war es genauso, ich arbeite in Lux und der Vater meiner Tochter, die im Oktober letzten Jahres geboren wurde, in DE. Auch ich hatte diese Anfrage nach der Bescheinigung der Familienkasse...bin dann extra zum Trierer Jugendamt gefahren und hab die gleiche Antwort wie du bekommen. Ich habe dann einfach auf dem Antwortschreiben an die CNPF handschriftlich vermerkt, dass ich nicht vorhabe, in DE Elterngeld zu beziehen und sie auf diese Pattsituation hingewiesen. Dann kam nochmal ein Brief von der CNPF zusammen mit einem Vordruck, auf welchem mein Freund und ich beide eidesstattlich versichern mussten, KEIN Elterngeld in DE zu beantragen/beziehen usw. Danach wars ok und alles lief reibungslos. Also einfach nicht verunsichern lassen (das ist nämlich, so kommts mir vor, manchmal Taktik von Behörden und viele Leute geben dann einfach auf).


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo Sinderella !

Die eidesstattliche Erklärung haben wir schon ausgefüllt und unterschrieben. Komischerweise kam die VOR dem schreiben, wo drin stand, dass wir den nachweis über das bezogene elterngeld bringen sollen. seltsam.

hab aber eben nochmal in dem bestätigungsschreiben für den lux. elternurlaub gesehen, dass da drin steht, dass ab ende mai das elterngeld gezahlt wird. d.h. es läuft anscheinend eh.

Ich hab jetzt mal nen dt. elterngeldantrag ausgefüllt so gut es ging und schick den aber direkt mit nem schreiben, dass ich den antrag wieder zurückziehe, an die elterngeldstelle in deutschland, dann bekomm ich hoffentlich besagte "bestätigung".

Also ich denke auch, dass die lux. behörden es uns grenzgängern an mancher stelle absichtlich etwas schwerer machen, damit mancher einer sich die arbeit vielleicht nicht macht.

bei der vorgeburtlichen zulage stand z.b. auf meinem antragsformular, dass man nur bezugsberechtigt ist, wenn man seinen wohnsitz in Lux hat - völliger quatsch ! ca. 4 wochen nach der geburt hatte ich das geld schon auf dem konto - war suuper überrascht, ich hätte jetzt gedacht, das dauert sicher ein halbes jahr oder so....


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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14 Jahren  ago  

Ich würde diesen Antrag in Dtschl. fürs Elterngeld nicht stellen! Nachher hast du nur Ärger damit. Meistens hast du doch einen direkten Ansprechpartner auf den Scchreiben der CNPF stehen mit Durchwahl. Bei Nichterreichen fahr hin. Bei mir war es ähnlich. "Ach, wenn sie das schon gesendet haben, wurde es bestimmt übersehen..." Schicke alles andere ab, mit einem Anschreiben, dass du die eidesst. Erklärung bereits am xx.ten gesendet hast.

Die Formulare zur vorgeburtlichen Zulagen sind veraltet und es wurde noch keine Abänderung gemacht. Daher noch der Wortlaut.