Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:
Mein Mann arbeitet in Luxemburg, ich in Deutschland (im Moment in Erziehungsurlaub). Wir wohnen in Deutschland und sind beides Deutsche.
Im Januar haben wir eine Tochter gekriegt und haben die Kinderzulagen in Lux. beantragt.
Jetzt kam ein Brief der Familienkasse, dass wir eine "Bescheinigung der zuständigen Kasse, dass kein Anrecht auf Kinderzulagen besteht", vorlegen sollen.
Weiß einer, was damit gemeint ist? Bei der Familienkasse kriege ich niemanden ans Telefon.
Gruß
Kerstin