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Forum / Familie und Gesundheit

Familienversicherung (CNS/AOK) - PKV in Deutschland  

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saargasch
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2 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, ich habe mir all Nachrichten durchgelesen, und werde am Ende nicht schlauer 🙁

Meine Geschichte : Wohnhaft in D, Verheiratet, ein Kind. Ich / Angestellte in Lux, meine Frau Selbstständig und privat Versichert in D.

Die AOK will unseren Sohn (18 J. und immer noch Schüler) nicht länger mit der CNS abrechnen bzw. versichern.

Ist es so richtig ?

Gruss

Manu


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info
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2 Jahren  ago  

Es wundert mich das die AOK so lange gewartet hat, as Kind hätte eigentlich schon lange über die Mutter versichert werden müssen.


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Lara200788
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2 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin Grenzgängerin und bei der CNS (in D TK) versichert. Mein Partner arbeitet in D und ist bei der IKK versichert. Unsere gemeinsame Tochter ist über ihn in D bei der IKK familienversichert.

Ich wollte meine Tochter in L mitversichern, vor allem wegen dem Kinderkrankenschein. Die IKK sagt da der Vater in D arbeitet muss sie über ihn versichert bleiben. 

Heute wurde mir vom Arzt ein Kinderkrankenschein ausgestellt, da sie Krank ist und ich nicht arbeiten gehen kann. Muss die CNS obwohl meine Tochter nicht in L versichert ist den Krankenschein für meine Tochter annehmen oder gibt es da Probleme?

VG


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Klara2023
Deutschland | 1 Messages

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2 Jahren  ago  

Guten Abend, ich hoffe ich kann hier bisschen für Aufklärung beitragen. Ich habe mich jetzt mit dieser DVKA in Verbindung gesetzt, da ich in der gleichen Situation bin und Ihr mich mit Euren Beiträgen völlig verwirrt habt. Es ist tatsächlich richtig, das die betreuende deutsche Kasse die Kinder nicht über die CNS versichern darf, wenn ein Elternteil in DE privat versichert ist. Das bezieht sich aber nicht auf die private Versicherung sondern gilt für alle Krankenversicherungen in Deutschland. Denn das EU-Recht müsste hier über das deutschen Recht (Familieversicherung §10 SGBV) gestellt werden und dies besagt, dass die Krankenkasse des Elternteils im Wohnstaad Deutschland vorrangig ist gegenüber der ausländischen Kasse. Das könnt Ihr auch auf der Internetseite der DVKA unter dem Merkblatt Leitfaden für Grenzgänger Themenblatt 2 Familienversicherung Seite 6 nachlesen. Aber das gilt nur wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Ich hoffe ich konnte bisschen zu Klärung beitragen. Übrigens müssen alle deutschen Kassen dies Procedere anwenden. Gute Zeit Euch allen.

VG


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Nise
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2 Jahren  ago  

@Lara

deine Frage hat mit dem Thread nichts zu tun. Für die Kind krank Tage ist es normalerweise egal wo das Kind versichert ist.  Du als auch dein Mann könnt auf das Kind krank machen. du musst nur die Krankmeldung von deinem Kinderarzt an die CNS schicken.