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Forum / Familie und Gesundheit

Familienversicherung (CNS/AOK) - PKV in Deutschland  

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saargasch
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2 Jahren  ago  

Hallo Zusammen, ich habe mir all Nachrichten durchgelesen, und werde am Ende nicht schlauer 🙁

Meine Geschichte : Wohnhaft in D, Verheiratet, ein Kind. Ich / Angestellte in Lux, meine Frau SelbststÀndig und privat Versichert in D.

Die AOK will unseren Sohn (18 J. und immer noch SchĂŒler) nicht lĂ€nger mit der CNS abrechnen bzw. versichern.

Ist es so richtig ?

Gruss

Manu


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3697 Messages

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2 Jahren  ago  

Es wundert mich das die AOK so lange gewartet hat, as Kind hĂ€tte eigentlich schon lange ĂŒber die Mutter versichert werden mĂŒssen.


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Lara200788
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2 Jahren  ago  

Hallo,

ich bin GrenzgĂ€ngerin und bei der CNS (in D TK) versichert. Mein Partner arbeitet in D und ist bei der IKK versichert. Unsere gemeinsame Tochter ist ĂŒber ihn in D bei der IKK familienversichert.

Ich wollte meine Tochter in L mitversichern, vor allem wegen dem Kinderkrankenschein. Die IKK sagt da der Vater in D arbeitet muss sie ĂŒber ihn versichert bleiben. 

Heute wurde mir vom Arzt ein Kinderkrankenschein ausgestellt, da sie Krank ist und ich nicht arbeiten gehen kann. Muss die CNS obwohl meine Tochter nicht in L versichert ist den Krankenschein fĂŒr meine Tochter annehmen oder gibt es da Probleme?

VG


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Klara2023
Deutschland | 1 Messages

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2 Jahren  ago  

Guten Abend, ich hoffe ich kann hier bisschen fĂŒr AufklĂ€rung beitragen. Ich habe mich jetzt mit dieser DVKA in Verbindung gesetzt, da ich in der gleichen Situation bin und Ihr mich mit Euren BeitrĂ€gen völlig verwirrt habt. Es ist tatsĂ€chlich richtig, das die betreuende deutsche Kasse die Kinder nicht ĂŒber die CNS versichern darf, wenn ein Elternteil in DE privat versichert ist. Das bezieht sich aber nicht auf die private Versicherung sondern gilt fĂŒr alle Krankenversicherungen in Deutschland. Denn das EU-Recht mĂŒsste hier ĂŒber das deutschen Recht (Familieversicherung §10 SGBV) gestellt werden und dies besagt, dass die Krankenkasse des Elternteils im Wohnstaad Deutschland vorrangig ist gegenĂŒber der auslĂ€ndischen Kasse. Das könnt Ihr auch auf der Internetseite der DVKA unter dem Merkblatt Leitfaden fĂŒr GrenzgĂ€nger Themenblatt 2 Familienversicherung Seite 6 nachlesen. Aber das gilt nur wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Ich hoffe ich konnte bisschen zu KlĂ€rung beitragen. Übrigens mĂŒssen alle deutschen Kassen dies Procedere anwenden. Gute Zeit Euch allen.

VG


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Nise
242 Messages

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2 Jahren  ago  

@Lara

deine Frage hat mit dem Thread nichts zu tun. FĂŒr die Kind krank Tage ist es normalerweise egal wo das Kind versichert ist.  Du als auch dein Mann könnt auf das Kind krank machen. du musst nur die Krankmeldung von deinem Kinderarzt an die CNS schicken.