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Forum / Familie und Gesundheit

Familienversicherung  

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Masipulami
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangslage: Arbeite selbst in Luxemburg als Grenzgänger, meine Frau arbeitet in Deutschland und aktuell sind unsere beiden Kinder über meine Frau in Deutschland mitversichert.

Da unser jüngster Sohn eine neue Brille braucht würden wir diese gerne in Luxemburg kaufen. Um die entsprechenden Zuschüsse zu erhalten wurde uns allerdings gesagt, dass die Kinder in dem Fall über mich versichert werden müssen.

Nun haben wir bei der TK angerufen und denen mitgeteilt, dass die Kinder auf mich umgemeldet werden sollen. Die waren da aber scheinbar erst mal überfordert am Telefon, klären das jetzt mal intern ab und wollen mich dann zurückrufen.

Fragen an euch: - Wie habt ihr das geregelt? - Wie ist das Prozedere? - Was benötigt die deutsche Kasse? - Was benötigt die CNS? - Haben wir irgendwelche Nachteile zu erwarten wenn die Kinder über mich versichert sind? - Bekommen die Kinder dann wie ich weiterhin eine normale TK-Karte und alle Leistungen aus Deutschland wie bisher und die TK holt sich das Geld dann von der CNS zurück?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Rückmeldungen!


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Ross
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9 Jahren  ago  

Soweit ich weiss ist es nicht möglich hier zu wählen. Die Kinder werden über den in D Arbeitenden krankenversichert. Die KK in D und Lux sollten das erklären können.


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Masipulami
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9 Jahren  ago  

Danke schon mal für deine Antwort.

Hier steht: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/affiliation-remboursement/non-resident/affiliation-non-resident/index.html

In Luxemburg versicherte deutsche Grenzgänger müssen sich bei der Krankenkasse ihrer Wahl in Deutschland anmelden, um sich dort die Kosten für Gesundheitsdienstleistungen erstatten zu lassen. Das Dokument, das diesen Anspruch für in Deutschland Ansässige begründet, ist das Formular S1. Dieses Dokument wird automatisch an die Privatadresse des Versicherten gesandt, der es bei der deutschen Krankenkasse seiner Wahl einreichen muss. Sollte der Betroffene das Dokument S1 nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung des Sozialversicherungszentrums erhalten haben, wird empfohlen, das Dokument zu bestellen.

Mitversicherung: französische, deutsche oder belgische Grenzgänger und ihre Familienangehörigen können im Großherzogtum Luxemburg unter den gleichen Bedingungen in den Genuss von Gesundheitsdienstleistungen gelangen, wie sie für Gebietsansässige gelten. Für die Bestimmung der Eigenschaft als Familienangehörige, die Anspruch auf Leistungen haben, gilt alleine die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes. Zu diesem Zweck übermittelt die Krankenkasse des jeweiligen Wohnsitzlandes oder jede sonstige zuständige Stelle der CNS eine Bescheinigung, die belegt, dass die Familienangehörigen bei dem in Luxemburg Versicherten mitversichert sind.

Nach seiner ordnungsgemäßen Anmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung erhält der Versicherte (als Haupt- oder Mitversicherter) anschließend automatisch seinen Sozialversicherungsausweis.

Ist/war evtl. schon jmd. in der gleichen Situation und kann mir nähere Infos zu meinen oben gestellten Fragen geben?


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info
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9 Jahren  ago  

Kinder sind in Deutschland versichert sobald der Partner in Deutschland der allgemeinen Sozialversicherungspflichtig unterliegt. Das sind mit Ausnahme von Beamten alle. Egal ob sebständig oder abhängig Beschäftigte.


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Masipulami
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9 Jahren  ago  

Meine Frau arbeitet in Deutschland und ist dort sozialversicherungspflichtig.

Heißt dann also im Umkehrschluss, dass die Kinder zwingend über sie weiter versichert bleiben müssen. Korrekt?


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info
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9 Jahren  ago  

Genau richtig verstanden


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Masipulami
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9 Jahren  ago  

Ok, danke für die Antwort.