Hallo zusammen,
auch auf die Gefahr hin, dass das Thema in ähnlicher Form schon einmal (zumindest generell) hier angesprochen worden ist, würde ich es gernen nochmals anschneiden.
Meine Freundin und ich (nicht verheiratet) erwarten Anfang Dezember unser erstes Kind. Ich arbeite Vollzeit in Lux, sie in Deutschland, wird aber ein Jahr Elternzeit einlegen.
Ich möchte mich nun um das Organisatorische kümmern und würde folgendermaßen vorgehen:
1. Kindergeld in Deutschland beantragen (nach der Geburt) -> danach dann bei der CNPF das Differenzkindergeld (geht erst nachdem man den Bescheid aus Deutschland erhalten hat, oder?)
2. Elterngeld in Deutschland für meine Freundin beantragen (ebenfalls nach der Geburt; ab Ende der Schutzfrist)
Ich hätte nun noch ein paar Fragen an die erfahrenen Eltern hier im Foum:
- Soweit ich das richtig verstanden habe, wird das Erziehungsgeld aus Luxemburg gegen das deutsche Elterngeld gerechnet. Bei uns würde dies dazu führen, dass im ersten Jahr nichts vom Erziehungsgeld übrigbleibt. Muss ich dieses trotzdem schon zur Geburt beantragen oder erst dann wenn das deutsche Elterngeld ausläuft?
- Zudem frage ich mich bei welcher Stelle in Luxemburg ich das Kind "anmelden" muss? Muss ich den "Kinderbonus" ebenfalls beantragen oder funktioniert das automatisch?
- Gibt es sonst noch Leistungen, die ich vergessen habe (nachgeburtliche Zulage für Grenzgänger ist mir bekannt, kann aber ja erst zu einem späteren zeitpunkt beantragt werden)?
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße Grobi