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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Familie und Gesundheit

Familienleistungen Lux vs. D  

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Grobi82
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

auch auf die Gefahr hin, dass das Thema in ähnlicher Form schon einmal (zumindest generell) hier angesprochen worden ist, würde ich es gernen nochmals anschneiden.

Meine Freundin und ich (nicht verheiratet) erwarten Anfang Dezember unser erstes Kind. Ich arbeite Vollzeit in Lux, sie in Deutschland, wird aber ein Jahr Elternzeit einlegen.

Ich möchte mich nun um das Organisatorische kümmern und würde folgendermaßen vorgehen:

1. Kindergeld in Deutschland beantragen (nach der Geburt) -> danach dann bei der CNPF das Differenzkindergeld (geht erst nachdem man den Bescheid aus Deutschland erhalten hat, oder?)

2. Elterngeld in Deutschland für meine Freundin beantragen (ebenfalls nach der Geburt; ab Ende der Schutzfrist)

Ich hätte nun noch ein paar Fragen an die erfahrenen Eltern hier im Foum:

- Soweit ich das richtig verstanden habe, wird das Erziehungsgeld aus Luxemburg gegen das deutsche Elterngeld gerechnet. Bei uns würde dies dazu führen, dass im ersten Jahr nichts vom Erziehungsgeld übrigbleibt. Muss ich dieses trotzdem schon zur Geburt beantragen oder erst dann wenn das deutsche Elterngeld ausläuft?

- Zudem frage ich mich bei welcher Stelle in Luxemburg ich das Kind "anmelden" muss? Muss ich den "Kinderbonus" ebenfalls beantragen oder funktioniert das automatisch?

- Gibt es sonst noch Leistungen, die ich vergessen habe (nachgeburtliche Zulage für Grenzgänger ist mir bekannt, kann aber ja erst zu einem späteren zeitpunkt beantragt werden)?

Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße Grobi


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info
3714 Messages

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10 Jahren  ago  

Zu deinen Frage wie folgt: 1. richtig 2. muss Sie nach meinem Stand der Dinge selbst machen. Zumindest unterschreiben. - Elterngeld, -> das kommt auf die Höhe an - Beim Finanzamt musst du das Kind noch auf die Steuerkarte melden - Nachgeburtliche Zulage musst du zwar später beantragen, aber du musst mit der geburt anfangen das Heftchen vom Doc befüllen zu lassen (Achtung, Lu und D sind bei den Terminen und Auflagen nicht Deckungsgleich.)


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Grobi82
43 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Das Elterngeld ist in unserem Falle höher als das Erziehungsgeld aus Lux. Ein Bezug käme deswegen erst im 2. Jahr (nach Ende Elterngeld) in Frage. Muss es trotzdem jetzt beantragt werden? Stimmt es, dass ich mit Bezug von Erziehungsgeld aus Lux den Anspruch auf Elternzeit (Lux) innerhalb der ersten 5 Lebensjahre des Kindes verliere?

Danke für den Tipp mit dem Heftchen...das werde ich mir dann mal bei der CNPF besorgen.


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LaLa1
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10 Jahren  ago  

Und Achtung. Den ersten Stempel im blauen Heftchen unbedingt von einem Kinderarzt geben lassen, sonst gibt es die nachgeburtliche Zulage nicht!


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kiwu2009
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10 Jahren  ago  

Lux: Entweder Elterngeld oder Erziehungsgeld


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kiwu2009
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10 Jahren  ago  

Kindergeldkasse ist auch verantwortlich für den Bonus, also beim Kindergeld anmelden und dann bekommst du den Bonus. Anmeldung kann schon direkt nach der Geburt erfolgen und du reichst die Bestätigung vom Kindergeld in DE dann nach (die fragen sowieso danach).


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Grobi82
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10 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen, das hat schon mal sehr geholfen