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Forum / Familie und Gesundheit

Familienleistung drittes Kind  

Profilbild von member_10_year
Simone
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir Auskunft geben bzw. seine Erfahrung mit mir teilen.

Folgende Vorraussetzung: Familie mit 2 Kindern, schwanger mit dem dritten Kind Mutter: Vollzeit in Luxemburg Vater: keine Einkünfte

Das Erziehungsgeld wird ab dem dritten Kind für 4 Jahre bezahlt. Jedoch steht nun die Frage im Raum, wie dies aussieht, wenn man zuvor den Elternurlaub genommen hat. Ich weiß, dass es normalerweise keine Kombination von beidem gibt, da die Vergütung des Elternurlaubs ja eh dem Betrag des Erziehungsgeldes gleichgestellt ist. Bei einem dritten Kind sieht dies aber nun anders aus. Elternurlaubsgeld wäre demnach nur noch die Hälfte, im Gegensatz zu 4 Jahren Erziehungsgeld. Allerdings habe ich hier ( http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html) gelesen, dass das Erziehungsgeld nicht mehr gezahlt wird, wenn man im Anschluß an den Mutterschaftsurlaub den Elternurlaub genommen hat.

Ist dieser letzte Satz nur "allgemein" zu verstehen, ich meine bei einem und zwei Kindern, oder tritt dies auch bei drei und mehr Kindern in Kraft? Ich dachte, dass man den Elternurlaub nimmt und dann noch das "3. und 4 Lebensjahr" im Anschluß als Erziehungsgeld ausgezahlt bekommt.

Versteht mich nicht falsch, aber wir sprechen hier von 10.000€ die es konkret ausmachen würde. Ich glaube, da überlegt sich jede Familie, was das beste für sie ist. Danke für eure Erfahrungen und rutscht gut ins neue Jahr!


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Geh zur Caisse nationale des prestations familiales du Grand Duche de Luxembourg und beantrage einfach mal. Hab das vor 14 Tage auch gemacht.


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Simone
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11 Jahren  ago  

Auch für das dritte Kind?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hab durch Zufall von Elterngeld in Luxemburg erfahren.

Hab es bei meinen Dritten Kind ( 4 Jahre) jetzt mal Beantrag.


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11 Jahren  ago  

Ja das geht, es MUSS jedoch beachtet werden das kein Elterngeld aus Luxemburg bezogen wurde.

Kurz und gut, im oben geschliderten Fall dürfte nur der Vater Erziehungsurlaub genommen haben. Mutter muss in dem Fall leider arbeiten gehen.


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Simone
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11 Jahren  ago  

Danke für eure Beiträge.

Also geht es nicht. Auch beim dritten Kind kann man nur Elterngeld oder das Erziehungsgeld wählen, auch wenn der Betrag des Erziehungsgeld ja das doppelte wäre beim dritten Kind. Der Vater geht ja bereits nicht arbeiten und ist bei den beiden ersten Kindern.


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Lambe
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11 Jahren  ago  

In oben geschildertem Fall, wer wuerde denn da genau die Erziehungszulage bekommen? Der Vater oder die Mutter? Der Vater wuerde ja quasi zu Hause bleiben und die Mutter wuerde arbeiten. Allerings waere doch nur die Mutter berechtigt fuer die Erziehungszulage, da sie in Lux arbeitet und der Vater nicht.

Oft ist es ja genau andersrum. Vater arbeitet in Lux, Mutter in D. Mutter macht 1 Jahr Elternurlaub und bekommt Elterngeld aus D. Der Vater kann jetzt Erziehungszulage aus Lux beantragen fuer, die wird im ersten Jahr allerdings mit dem Elterngeld und Kindergeld aus D verrechnet, so dass im ersten Jahr aus Lux keine Erziehunsgzulage gezahlt wird. Im Fall des dritten Kindes wuerde dann allerdigs nich fuer weitere 3 Jahre monatlich Erziehungszulage von ca. 400 Euro ? gezahlt. Laeuft die Erziehungszulage denn dann auf den Vater oder die Mutter. Falls der Vater noch den in Lux gewaehrten 2. Elternurlaub in Anspruch nehmen moechte, kann er das tun, trotz der Erziehungszulage oder nicht? Denke mal das kommt drauf an, ob die Erziehunsgzulage der Mutter oder dem Vater zugeordnet wird.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Einfach Antrag stellen und schaun was raus kommt.


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11 Jahren  ago  

Lambre - du liegst in der Sache leider falsch, es ist für den Anspruch unerheblich welcher Elternteil zuhause bleibt. Es ist jedoch nicht unerheblich wie lange der Vater bereits zuhause ist. Die Zulage soll ja einen Teil des Einkommen kompensieren den man weniger hat weil man für das Kind die Arbeitszeit reduziert.


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Simone
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11 Jahren  ago  

In oben geschildertem Fall hat eben nur die Mutter Anspruch auf Elterngeld oder aber Erziehungszulage. Vater ist seit Jahren zu Hause OHNE Einkommen (Minijob in Dtschl.) - alles läuft über Luxemburg (monatl. Kindergeld, monatl. Kinderbonus,...) Um es nochmal klar auf den Punkt zu bringen: - Elterngeld für 6 Monate Vollzeit Elternurlaub: rund 10K€ insgesamt oder aufgeteilt auf 12 Teilzeit mit selben Betrag --> beim ersten oder zweiten Kind alles in Ordnung, da es der identische Betrag ist, den man für Elternurlaubsgeld als auch für die Erziehungszulage hätte. 6Monate Elternurlaubsgeld entsprechen 22Monaten Erziehungsgeld

Da man beim dritten Kind aber 4 Jahre Erziehungsgeld bekommen würde, würden wir von weiteren rund 10k€ sprechen. Wenn man aber jetzt den Elternurlaub nimmt, hätte man laut meines ersten Zitats ganz oben, kein weiteres Anrecht. warum nicht?

Jürgen: Natürlich Antrag stellen, nur was nützt es, wenn man eh weiß, dass nichts bei rum kommt...

Info: Klar soll die Zulage als Teil des Einkommens gewertet werden. Wo liegt aber der Unterschied, wenn man für das dritte Kind doppelt soviel bekommt? Hat ja nichts mit Kompensieren des Einkommens zu tun.


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11 Jahren  ago  

Guckst du da: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html

Du hast aber wohl eher ein grundsätzliches Problem mit der Sache. Du denkst es gibt entweder das eine oder das andere, dem ist nicht wirklich so. Du kannst die Leistungen nur nicht gleichzeitig bekommen.

Elternurlaub und danach Arbeitszeit reduzieren und Elterngeld beziehen -> das geht Elternurlaub und gleichzeitig Elterngeld beziehen -> das geht nicht

Kurz und gut, da es das 3. Kind ist kann es sein das du bei den ersten beiden das Geld bereits verschenkt hast. Sofern du damals bereits in Luxemburg tätig warst.


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Simone
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11 Jahren  ago  

Nein ganz und gar nicht. Deshalb habe ich das bereits mehrfach so geschrieben.

Und doch scheint es nur das eine ODER das andere zu geben, wenn die Mutter zu 100% Einkünfte in Luxemburg erzielt. Und ich habe nie von einem gleichzeitigen Bezug gesprochen. "Das Erziehungsgeld wird nicht mehr bezahlt, wenn ein Elternteil im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub Elterngeld bezogen hat." (guichet) Bei den ersten beiden Kindern konnte die Mutter in selber Konselaltion Elternurlaub wählen, was auch getan wurde. Da kam es aber garnicht zur Sprache, da es eh auch "nur" 2 Jahre das Erziehungsgeld gegeben hätte.

Jetzt wäre es aber anders. Die Mutter würde den Elternurlaub nehmen (der gleichgestellt mit 22 Monaten Erziehungsgeld wäre) und dachte, ab dem 25. Monat bis zum 48. Lebensmonat würde dann noch das Erziehungsgeld bezahlt werden. Weißt du jetzt wie ich das meine?


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11 Jahren  ago  

Nur mal so - hier der Auszug aus der page

"Das Erziehungsgeld darf nicht mit dem während des Elternurlaubsgezahlten Elterngeld verwechselt werden."

und dann " Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld und Erziehungsgeld

Was die Vereinbarkeit der beiden Leistungen für ein oder mehrere Kinder anbelangt, ist festzuhalten, dass der gleiche Elternteil niemals beide Leistungen für das gleiche Kind gleichzeitig erhalten kann:

1. Elternurlaub:

Das Elterngeld für den ersten Elternurlaub kann weder gleichzeitig mit dem Erziehungsgeld noch mit einer vergleichbaren Leistung aus dem Ausland bezogen werden; andernfalls müssen die bereits ausgezahlten Monatsbeträge des Elterngeldes zurückerstattet werden.

Der Elternteil, der schon das Erziehungsgeld erhalten hat, kann kein Elterngeld mehr für das gleiche Kind beziehen. Der andere Elternteil kann nicht ebenfalls den 1. Elternurlaub beantragen, wenn das Erziehungsgeld gleichzeitig für das gleiche Kind gezahlt wird. Er behält jedoch sein Recht auf den 2. Elternurlaub, der nach dem 2. Geburtstag des Kindes genommen werden muss.

2. Elternurlaub :

Der Elternteil, der das Erziehungsgeld oder eine vergleichbare Leistung aus dem Ausland bezogen hat, hat für dasselbe Kind keinen Anspruch mehr auf das für den zweiten Elternurlaub gewährte Elterngeld.

Wenn die beiden Leistungen für ein und denselben Zeitraum beantragt werden, wird nur das Elterngeld ausgezahlt.

Wenn der eine Elternteil das Erziehungsgeld erhalten hat, kann der andere den zweiten Elternurlaub nehmen, wenn er die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt. Wenn das Erziehungsgeld zunächst gewählt wurde, kann der Elternurlaub von dem anderen Elternteil erst ab dem 2. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Nichts verbietet den gleichzeitigen Bezug des von einem Elternteil für ein Kind in Anspruch genommenen Elterngeldes und des vom anderen Elternteil für ein anderes Kind in Anspruch genommenen Erziehungsgeldes. In einem solchen Fall dürfen die beiden Leistungen gleichzeitig ohne jegliche Kürzung ausgezahlt werden."

Nochmal die Frage, wie kommst du auf die Idee das es nicht geht?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Ich sag nochmals, beantrags mal.

Dann warte in alle Ruhe was draus wird.


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11 Jahren  ago  

Hallo Jürgen,

offensichtlich gibt es doch offene Punkte und dann kann man nicht einfach beantragen. Oder was möchtest du sagen auf folgende Punkte:

- Wer ist der Elternteil der die Leistung beantragt - Für welchen Zeitraum soll es gelten

Solange das nicht geklärt ist kann man nicht einfach einen Antrag stellen, so unter dem Motto "hätte gerne Erziehungsgeld, für wen und wann kann ich nicht sagen - daher kann ich auf dem Antrag keine vollständigen Angaben machen"

Wie soll da die Antwort der CNPF aussehen?