logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Familiengründung  

Profilbild von
Franzi81
29 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mein Mann und ich wollen nächstes Jahr mit der Familienerweiterung beginnen 🙂

Da ich in L und mein Mann in D arbeitet, würde ich mich gerne vorher über die Leistungen informieren, die ich dann bekomme.

Sobald wir wissen, dass Zuwachs unterwegs ist, müssen wir dann die CNPF und den Arbeitgeber informieren? Oder können wir bis zum 3. Monat warten? Gibt es spezielle Vordrucke (auf deutsch) für die CNPF?

So wie ich das verstanden habe, geht man zwei Monate vor dem Geburtstermin in den Mutterschaftsurlaub, dieser dauert dann 4 Monate insgesamt. In der Zeit bekommt man weiterhin sein volles Gehalt?

Danach 6 Monate Erziehungsurlaubsgeld i. H. von 1735 € bzw. für 12 Monate den hälftigen Betrag? Ab dem 3. Monat bis zum 2. Lebensjahr bekommt man dann 473 € bzw. bis zum 4. Jahr wieder die Hälfte?

Vor der Geburt (wann) bekommt man die Mutterschaftszulage i. H. v. 1.500 € und nach der Geburt wieder?

Bis wann muss man sich entscheiden, ob man 6 Monate oder 12 Monate daheim bleiben mag? Kann man, wenn man 12 Monate den Erziehungsurlaub nimmt, dennoch Teilzeit (z. B. 5 Std./Woche) arbeiten?

An Kindergeld bekommt man die 154 € aus Deutschland und die restlichen ca. 30 € aus Luxembourg?

Gibt es in Grenznähe (Richtung Merzig-Mettlach-Perl) Einrichtungen für Babys und Kleinkinder z. B. Tagesmütter? Mit welchem Betrag kann man hier in etwa rechnen (pro Stunde).

Ich weiß, wir sind sehr früh dran, aber wir würden uns gerne vorher informieren.

Danke Franzi81


Profilbild von
butzel1
207 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Du schmeißt da einiges durcheinander! 1. Mutterschutz (8 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt, wenn man stillt 4 Wochen zusätzlich) mit Zahlung deines normalen Gehalts 2. congé parental (Elternurlaub) in Vollzeit = 1735 Euro "brutto" (davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab), 6 Monate lang 3. Congé parental in Teilzeit = Hälfte des Geldes, heißt aber auch dass du sofort nach dem Mutterschutz 50 % wieder arbeiten gehen musst, außerdem muss sich mit dieser Regelung der Arbeitgeber einverstanden erklären Der Antrag auf congé parental muss vor Beginn des Mutterschutz gestellt werden. 4. Erziehungsgeld bekommt nur derjenige der kein Geld für den congé parental bekommen hat! Also nach den 1735 Euro gibt es nur noch Kindergeld sonst nix! 5. Kindergeld 154 Euro aus Deutschland, Differenz ca. halbjährlich aus Luxemburg 6. Mutterschaftszulage gibts nicht für Grenzgänger OK, ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. LG


Profilbild von
Franzi81
29 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Brutzel,

vielen Dank schon mal 🙂

Da scheine ich wirklich vieles durcheinander geworfen zu haben.

In dieser Liste von CNPF steht doch, dass Grenzgänger unter Vorbehalt die Mutterschaftszulage bekommen? Also gibts keine Unterstützung für die "Erstausstattung"?

Wie sieht es mit Betreuungsmöglichkeiten in der Grenzregion aus. Ist es schwierig, einen geeigneten liebevollen und kompetenten Platz für das Kind nach den 6 Monaten Erziehungsurlaub zu bekommen?

Danke Jenny


Profilbild von
butzel1
207 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Mutterschaftszulage steht aber normal nur Müttern zu, die kein Gehalt beziehen! BEtreuungsmöglichkeiten vermittelt das Jugendamt in Trier (Tagespflegestelle).Wie groß das Angebot hier ist, weiß ich leider nicht! Viele Grüße


Profilbild von
Franzi81
29 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Okay, schon mal vielen Dank


Profilbild von
robby1
38 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Warum Kindergeld aus Deutschland, wenn Mutter ganze Zeit Arbeitsverhältnis in Lux. hat? Kann sie sich nicht als Kindergeldberechtigte eintragen lassen?


Profilbild von
butzel1
207 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Da der Mann in D arbeitet, muss immer erst der Anspruch im Wohnland geltend gemacht werden!