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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Familie und Gesundheit

Ex-Partner verweigert Unterhaltszahlungen für die Kinder  

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Twemon
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Ihr alle. Kann mir vielleicht jemand von Euch Tipps geben, welche Möglichkeiten es gibt, den nicht gezahlten Kindesunterhalt vom Ex-Partner einzuklagen. Gibt es evtl. die Möglichkeit, dass irgendein Ministerium hierbei in Vorlage tritt und dann das Geld vom Ex einfordert?

Wir wohnen beide (natürlich getrennt) in Deutschland und arbeiten beide in Luxemburg. Kinder wohnen bei mir. Zahlungsverpflichtung ist per lux. Gerichtsurteil festgelegt. Beim deutschen Gericht liegt dieser Titel ebenfalls vor.

Ich bin Euch für jede Hilfestellung dankbar!!! Vorab schon mal vielen Dank!!! Grüße, Twemon.


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Mimi2003
23 Messages

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16 Jahren  ago  

Geh auf das zustehende Jugendamt (Trier nur zu empfehlen!), die können und werden Dir helfen!


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Twemon
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Danke für die Antwort Mimi. Leider ist für uns Merzig zuständig. Da die kids schon älter als 12 Jahre sind, kommt ein Greifen des Unterhaltsvorschussgesetzes hier nicht in Frage. Man hat uns den Gang zum Anwalt geraten. Auf diesem Wege wird dass aber eine langwierige Sache. Nochmals danke und Grüße.


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lisa23
28 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, das wird sicher eine lange Sache, kenne es aus Deutschland. Da kannst du vom Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen. Er darf dann über die Pfändungsgrenze hinaus nichts auszahlen. Die eigentliche Lohnpfändung muss dann innerhalb von vier Wochen hinterher geschoben werden. Alles ist aber mit Kosten verbunden, die der Schuldner (Ex-Partner) auch noch zahlen muss (sofern er kann). Ansonsten bleiben die Kosten an dir hängen. Der Unterhaltsanspruch ist allerdings, glaube ich 30 Jahre lang pfändbar. Nur leider nützt dir das jetzt nichts. Mit einem Titel kannst du an keiner Kasse zahlen. Du kannst auch bei der Polizei eine Anzeige gegen deinen Ex-Partner machen. Die ermitteln dann und geben es an die Staatsanwaltschaft weiter, die entscheidet ob Anklage erhoben wird. Dadurch bekommst du allerdings kein Geld, sondern vielleicht wenn du Glück hast Recht. Wie gesagt, so läuft es in Deutschland. Gehe doch mal Donnerstags zur Gewerkschaft in der Hochwaldstrasse. Vielleicht kann dir Frau Fremdgen weiterhelfen. Ihr Mann ist auch Anwalt.Evtl kennt er sich damit aus. Übrigens, Schade, dass diese Frage überhaupt gestellt werden muss. Warum kann man sich bei gemeinsamen Kindern nicht auch gemeinsam um sie kümmern, zumindest finaziell. Viel Erfolg


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Manni
129 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, nur keine Panik, wenn der Titel bereits vorliegt, sollte es doch relativ schnell gehen, eine Lohnpfändung in die Wege zu leiten. Dazu brauchst Du auch keinen Anwalt, kannst Dich auch direkt an einen Gerichtsvollziehen wenden (Kostenminimierung). Schwierig wird es, wenn der Vater, um der Lohnpfändung zu entgehen, einfach abtaucht und sich aus dem Staub macht, dann hast Du schlechte Karten... In dieser Beziehung kann man den "neuen Vätern von heute" leider kein Kompliment machen.

Viel Glück Manni


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Twemon
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Lisa, Manni und Jumbo (per Nachricht), auch Euch dreien vielen Dank für die Erfahrungen und Tipps. Ich fand in der vergangenen Woche leider keine Zeit, um zu antworten und Euch zu danken. Gestern lief der von mir eingeräumte Zahlungstermin ab, den ich meinem Ex-Partner per Anwalt eingeräumt hatte. Bisher konnte ich in Erfahrung bringe, dass man den luxemburgischen Titel auf deutsches Recht ändern lassen muss. Hierfür ist das Alter des Titel maßgeblich: - 2 Jahre und weniger: aufgrund neuem EU-Recht kann der Titel beim zuständigen deutschen Gericht umgeschrieben werden - älter als 2 Jahre: die Umschreibung muss in Luxemburg stattfinden. Der Gang zum Anwalt ist in beiden Fällen nicht unbedingt erforderlich.

Ich für meinen Teil werde hierfür meinen Anwalt beauftragen.

Sobald ich mehr in Erfahrung bringen kann, poste ich an dieser Stelle. Viel Grüße, Twemon.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

man sollte doch mal anders rum fragen. warum zahlt er nicht ? ist vieleicht der ex-partner ungnade gefallen (besuchsrecht wird verweigert oder ähnliches)? ich habe zum beispiel den fall,dasich unterhalt zahle.habe auch das gerichtliche besuchsrecht,aber die mutter verweigert das besuchsrecht. laut gericht wurde es damals als sachwert angesehen.aber wenn es ein sachwert ist,kann ich dann einfach die zahlung einstellen (ich bekomme ja keine gegenleistung für den sachwert)


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lisa23
28 Messages

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16 Jahren  ago  

Das geht weder dich noch sonstwen hier in diesem Forum was an und gehört auch nicht hier her.