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Forum / Familie und Gesundheit

Eventuell Arbeit als Schwerbehinderter (40% Deutschland) in luxembourg?  

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Odi
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16 Jahren  ago  

Hallo meine Lieben,

ich hoffe, ich bekomme von Euch ein paar Tipps. Ich bin in Deutschland vom Amt für Soziale Angelegenheiten mit 40% Behinderung eingestuft. nun habe ich wieder die Möglichkeit in Luxembourg eine Arbeit zu bekommen. Diese Firma will sich ganz neu in Luxembourg niederlassen und weiss nicht genau, in wieweit die Luxembourger die Firma unterstützen, wenn sie einen Behinderten einstellen. Hat diese Firma dann irgendwelche Vorteile, wenn sie mich einstellen? Ich habe einen Vorstellungstermin am Montag und es wäre schön, wenn ich denen ein paar positive Aspekte noch zusätzlich geben kann, warum ich der "RICHTIGE" Mann für sie bin 🙂

Finanzielle Anreize vom Staat zählen da natürlich dazu

Hoffe auf viele Antworten

Gruss Odi


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Drwho
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16 Jahren  ago  

mit 40% (oder genauer gesagt mit einem GdB von 40) gilt man in deutschland NICHT als schwerbehindert, das geht erst ab einem GdB von 50. Du kannst versuchen, in Luxemburg einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, das geht auch für Grenzgänger, wenn sie in Luxemburg arbeiten.


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Odi
16 Messages

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16 Jahren  ago  

Das mit der Überschrift war ein wenig missverständlich. Selbstverständlich weiss ich, das erst ab Grad 50% man als schwerbehindert in Deutschland gilt. Das mit dem Antrag in Luxembourg werde ich angehen. Ich glaube das geht irgendwie über das luxembourger Arbeitsamt. Aber die eigentliche Frage ist immer noch offen. Nämlich die, was es für den Arbeitgeber an Nutzen bringt (außer meiner Arbeitskraft) mich als "Behinderten" einzustellen

Gruss Odi


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Den Antag zur Austellung eines Behindertenausweises bekommst du auf jeder Gemeinde in Luxemburg. Aber meist ist es so, dass wenn man in Dtl. 50 % Schwerbehinderung hat, dass man in Luxemburg vielleicht 20 % bekommt oder garnix. Also keine großen Hoffnungen machen ...


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Drwho
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16 Jahren  ago  

Das sehe ich überhaupt nicht so: Ich habe in Deutschland einen GdB von 50 und habe in Luxemburg den Ausweis B bekommen, ohne jegliche Schwierigkeiten.


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Odi
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16 Jahren  ago  

Hmmm, das hört sich ja nicht so erfolgsversprechend an.. Das ist schon ein Problem, wenn man chronischer Schmerzpatient ist und man in Luxembourg eventuell als "gesund" gilt 🙁 na drückt mir bitte mal die Daumen...

Gruss ODi


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lillifee
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16 Jahren  ago  

Ähhhhhhm, das thema würde mich jetzt auch interessieren. Und die Antwort, ob mein AG jetzt einen Vorteil davon hat wenn ich einen "SChwerbehindertenausweis" habe (jetzt mal egal ob den D oder L) habe ich noch immer nicht rauslesen können. Bei mir stünde nämlich etwas ähnliches an...

Liebe Grüße Luppes


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16 Jahren  ago  

meines Wissens bringt das für den AG gar nichts... aber als Behinderter erhält man in Luxembourg 6 Tage Sonderurlaub, die das Arbeitsamt bezahlt (ob das dem AG was bringt oder nicht kann ich auch nicht sagen). Darüber hinaus kann man mit dem Behindertenausweis von Luxembourg alle öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen (na wenn das nichts ist.....)


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Der AG kann ab dem Datum der Feststellung der Behinderung über 2 Jahre einen Teil der Personalkosten steuerlich geltend machen. Wie hoch das jedoch ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ob man einen Behindertenausweis bekommt oder nicht, hängt von dem untersuchenden Arzt bei der AAA ab, leicht wird das einem bei unklaren oder weniger gesundheitlichen Problemen nicht gemacht. Falls man jedoch bereits einen deutschen Behindertenausweis hat, wird dieser eigentlich sofort umgeschrieben. Vielleicht helfen diese Info´s weiter oder sie heizen die Debatte an?:bigsmile:


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Odi
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16 Jahren  ago  

Ist es nicht auch so, das der AG dann keine Sozialabgaben für den AN zahlen muss? Sowas hat die OGBL mal irgendwie erwähnt. Des weiteren soll es angeblich auch Zuschüsse für Fortbildungen etc geben?!?!

Gruss Odi