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Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo,

kurz unser Sachverhalt: Geburt des Kindes 06-11-2007. 1 Teil Geburtenzulage wurde bezahlt 2 Teil wurde abgelehnt. Mann Grenzgänger, Frau zu Hause. Die 2 Zulage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Antragsteller keinen Wohnsitz in Lux hat.

Es soll ein EUGH Urteil für solche Dinge geben. Bräuchte schnell eine Info wegen der Frist.

lg Andreas


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David1976
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16 Jahren  ago  

Hallo Andreas, Habe vergebens versucht was zu finden, sorry. Könntest du mir nur bescheid geben wenn du was findest, bin im selben Fall... Danke im Voraus. Falls ich was finde... [email protected]


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Artikel 48 und 51 EG Vertrag , d.h. die Wohnortklausel verstößt gegen Freizügigkeit der Arbeitnehmer im EU-Binnenmarkt…

http://www.curia.europa.eu/de/actu/activites/act01/0114de.htm da steht der Fall, der zu dem Urteil geführt hat ( unter Rs. C-43/99 )

Viel Erfolg und berichtet mal, wie es ausging.