Hallo,
kurz unser Sachverhalt: Geburt des Kindes 06-11-2007. 1 Teil Geburtenzulage wurde bezahlt 2 Teil wurde abgelehnt. Mann Grenzgänger, Frau zu Hause. Die 2 Zulage wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass der Antragsteller keinen Wohnsitz in Lux hat.
Es soll ein EUGH Urteil für solche Dinge geben. Bräuchte schnell eine Info wegen der Frist.
lg Andreas