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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungzulage  

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vucciria
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13 Jahren  ago  

Habe grade versucht Erziehungszulage in Lu zu beantragen, da in der BROCHURE vom CNPF angegeben ist, das es auch fuer Grenzgaenger erhaeltlich ist. Allerdings steht auf dem Antrag unter Bezugsbedingungen, das die Familie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben muss! Gibts da noch ein anderes Formular fuer Grenzgaenger, oder wurde das abgeschafft? :angry:

Freue mich auf Antwort vucciria


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe das gleiche Problem. Habe den Antrag gestellt aber nie Antwort oder die Erziehungszulage bekommen 🙁


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13 Jahren  ago  

ja das ist richtig, das da so was steht, der Formular gilt auch für Grenzgänger, hat mich auch erst irretiert,,,,wir haben EZ vor paar Monaten beantragt und seit 2 Monaten bekommen wir das,,,also wurde noch nicht abgeschafft:bigsmile:

Planmon: wann habt ihr beantragt???


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

Bei mir hat beim ersten Kind auch alles funktioniert, bis dann das 2. kam und alle Zahlungen eingestellt worden sind. (bis heute weiss ich nicht warum) 9 Monate habe ich monatlich neue Anträge für die Erziehungszulage und Kindergeld geschickt, alles wurde ignoriert, bis ich dann, dank des Forums hier, den Ombudsmann in Luxembourg und den Ogbl eingeschalten habe. 2 Monate später habe ich dann kommentarlos den Kinderbonus und die Kindergeldzahlungen nachgezahlt bekommen und bekomme sie noch immer monatlich. Nur die Erziehungszulage bekomme ich nicht.(??????? warum auch immer). Laut EWG 1408/71 Artikel 73 steht mir jedenfalls diese Zahlung zu. Aber ich gebe nicht auf bis ich sie bekomme.:smile:


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13 Jahren  ago  

bekommt ihr Elterngeld aus D??? wir haben 1 Jahr auch keine EZ aus Lux bekommen da meine Frau Elterngeld aus D bekommen hat


Anonymous
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13 Jahren  ago  

ich wuerd ja nicht in luxembourg die erziehungszulage beantragen wollen, wenn ich sie bei uns beziehen könnte!


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info
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13 Jahren  ago  

planom - das war doch nicht die Frage.

Das du die luxembourger Erziehungszulage nicht in D beantragst ist klar.

Aber da du in D wohnst steht dir laut Gesetz Elterngeld zu, Deutschland ist ist Wohnland zuerst an der Reihe für dich zu sorgen.

Es gibt zwei Möglichkeiten. 1. Du bekommst Elterngeld aus D, dann gibt es natürlich nichts aus Lu. 2. Du bekommst keins, weil noch nicht beantragt. Mach halt den Antrag.


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mini06
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13 Jahren  ago  

WER hat denn eigentlich Anspruch auf Erziehungszulage in Luxembourg???


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13 Jahren  ago  

mini06

auf eine solch einfache Frage, eine einfache Antwort - jemand der Kind(er) hat.


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Simone
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13 Jahren  ago  

für

mini06: WER hat denn eigentlich Anspruch auf Erziehungszulage in Luxembourg???

- für berufstätige Mütter in Lux gilt: Wenn sie bereits das Elterngeld bezogen haben, fällt die Erziehungszulage (logischerweise) aus.

- Familien die keine Zulagen aus DE erhalten, können bei berufstätiger Mutter / Vater in Lux die Erziehungszulage beantragen (widerrum nur: wenn kein Elterngeld aus Lux bezogen wurde)


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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13 Jahren  ago  

Hab auch eine Frage zur Erziehunsgzulage. Ich arbeite in Lux. Meine Frau in Dtl. HALBTAGS. Muesste ich dann nicht die halbe Erziehungszulage (242,51Euro p.Monat) bekommen??? Ich habe einen Antrag gestellt und der wurde abgewiesen. Weiss jemand warum das so sein koennte???

Auf der Homepage der CNPF steht:

"Vous travaillez à mi-temps (pendant 20 heures par semaine au maximum): L'allocation d'éducation est alors versée pour moitié, et ce indépendamment de vos revenus si vous vous consacrez à l'éducation de votre enfant pendant au moins 20 heures par semaine."

""Sie arbeiten in Teilzeit (20 Stunden pro Woche maximal): Das Erziehungsgeld wird dann für die Hälfte zu zahlen, unabhängig von Ihrem Einkommen, wenn Sie investieren in die Ausbildung Ihres Kindes für mindestens 20 Stunden pro Woche. "

Danke


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Michael125
209 Messages

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13 Jahren  ago  

Zu allem mal etwas und wer Fragen hat kann mir gerne PN schreiben.

Meine Frau hat in D gearbeitet ich in L. Sie hat 1 Jahr Elterngeld in D bekommen, aus L haben wir im 1.Jahr nichts bekommen, da folgendermassen gerechnet wird.

In D : Elterngeld + Kindergeld In L : Erziehungszulage + Kindergeld + Kinderbonus. Liegt D höher bekommt man nichts aus L. Die Erziehungszulage habe ich trotzdem beantragt direkt nach d. Geburt.

Sie hat dann Ihren Job nicht mehr in D aufgenommen und hat AGL1 in D bekommen, (das habe ich auch der CNPF mitgeteilt schriftlich. In den 2 Monaten hat sie KG aus Deutschl. bekommen und im Juli 2011 kam nun der Differenzbetrag aus Februar/ März und April aus L (485,01 x 3, 1,60 x 3, 76,88 x 3) Seit Mai arbeitet Sie auch in L (Teilzeit) und wir bekommen seit Mai 485,01 + 185,60 + 76,88) monatlich aus L, trotz das sie arbeitet. Du darfst nur Gesamteinkommen nicht über Betrag X liegen, glaub 6000,-€

Also bisher hatte ich mit allem 0 Probleme geahbt hat alles so geklappt wie wir uns das da vorgestellt haben. Die 485,01 laufen bis unser KInd 2 Jahre alt ist.