Hallo,
ich hab eine Frage bzgl der Erziehungsszulage. Wir bekommen diese seit Februar. Meine Frau hat Deutsches Elterngeld beantragt, genehmigt bekommen, aber abzüglich der Eziehungszulage, da bei uns Luxemburg vorrangig ist. Jetzt hat sie ev. eine Stelle in Lux ab September und da ich (der Vater) meinen Anspruch durch die Erziehungszulage auf Elternurlaub nicht mehr habe, sind wir am überlegen, ob man diese zurückzahlen kann, so dass ich meinen Elternurlaubsanspruch quasi zurück bekommen kann. Ich rufe auch noch bei der CNFP an, aber ich dachte ich frag mal, ob da schon jemand Erfahungen hat. Die Änderungen des Elternurlaubs machen es für Väter ja nun einfacher diesen zu nehmen, z.B. 20 Wochen lang 1 Tag/Woche (wenn das Gesetz durch ist).
Grüsse