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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage zurückzahlen?  

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wieni
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9 Jahren  ago  

Hallo,

ich hab eine Frage bzgl der Erziehungsszulage. Wir bekommen diese seit Februar. Meine Frau hat Deutsches Elterngeld beantragt, genehmigt bekommen, aber abzüglich der Eziehungszulage, da bei uns Luxemburg vorrangig ist. Jetzt hat sie ev. eine Stelle in Lux ab September und da ich (der Vater) meinen Anspruch durch die Erziehungszulage auf Elternurlaub nicht mehr habe, sind wir am überlegen, ob man diese zurückzahlen kann, so dass ich meinen Elternurlaubsanspruch quasi zurück bekommen kann. Ich rufe auch noch bei der CNFP an, aber ich dachte ich frag mal, ob da schon jemand Erfahungen hat. Die Änderungen des Elternurlaubs machen es für Väter ja nun einfacher diesen zu nehmen, z.B. 20 Wochen lang 1 Tag/Woche (wenn das Gesetz durch ist).

Grüsse


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

Hi,

grundsätzlich konnte man Conge Parental und Erziehungszulage (jetzt ja nicht mehr) nehmen nur halt nicht gleichzeitig.

Ich glaube aber nicht, dass Erziehungsgeld und Elterngeld miteinander verrechnet warden dürfen. Luxemburg bekam hier seitens EU einen Dämpfer... Hier würde ich Widerspruch einlegen. Zumal das Elterngeld Deine Frau erhält und Du die Erziehungszulage. M.E. ist das nicht rechtens.


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wieni
225 Messages

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9 Jahren  ago  

Für Einspruch ist es zu spät. Die deutsche Elterngeldstelle verlangte die Beantragung der Erziehungszulage, weil Lux für uns zuständig ist (100% Haushaltseinkommen kommt über mich aus Lux). Wir hatten keine Wahl, obwohl wir auch nicht begeistert waren, dass, obwohl meine Frau Anspruch auf Elterngeld in DE hat (erworben durch erwerbstätigkeit in Lux), ich meinen Anspruch auf Elternurlaub quasi gezwungener Maßen verliere.

Da wir wohl "nur" 8 Monate dieser Zulage in Anspruch nehmen werden, ist die Idee ist, die Erziehungszulage zurück zu zahlen, damit ich meinen Anspruch auf Elternzeit in Lux "wiedererlange". Wir machen dabei ein quasi retrospektives finanzielles Minus.

Ich meine mich zu erinnern, dass diese Konstellation bei einigen hier im Forum so war. Elterngeld DE verrechnet mit der Erziehungszulage aus Lux. Das EU Urteil war doch irgendwie was mit Kinderbonus, Kindergeld...und einer falschen Verrechnung auf Luxemburger Seite. Hier ist es ja DE.


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

M.E. ist es Lux nicht erlaubt das Erziehungsgeld mit dem Elterngeld zu verrechnen.


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KatrinW
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9 Jahren  ago  

LUX2015: da liegen Sie falsch. Im Urteil des EU-Gerichtshofes ging es um die Verrechnung gleichartiger Leistungen (also nicht Kindergeld mit Elterngeld, weil diese Leistungen nicht gleichzustellen sind). Elterngeld und Erziehungszulage sind sehr wohl gleicher Natur und werden miteinander verrechnet.

wieni: ich glaube nicht dass die lux. Kindergeldkasse einer Rückzahlung der Erziehungszulage zustimmen wird. Die Leistung war zu dem Zeitpunkt als Sie sie angefragt haben, geschuldet und ist ausbezahlt worden. Aber Nachfragen kostet ja nix.....


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Siddy74
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9 Jahren  ago  

Bei uns eine ähnliche Situation. Die EG Stell ein BRD sagt zuerst einmal alle Ansprüche in Lux geltend machen, da Lux den Vorrang hat. Lux hat dann den Vorrang wenn die Frau keinen Arbeitgeber im Rücken hat. Die EZ wird dann vom EG abgezogen, obwohl es hier um zwei unterschiedliche Personen geht.


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KatrinW
8 Messages

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9 Jahren  ago  

Siddy74: das erklärt sich dadurch dass sowohl Elterngeld wie auch Erziehungszulage als Familienleistungen eingestuft sind und die europäische Verordnung vorsieht, dass für jedes KInd nur EINE Leistung bezahlt wird (oder halt verrechnet wird). Es geht also nicht darum, dass es unterschiedliche Elternteile sind, sondern das gleiche Kind....hoffe ich konnte das halbwegs verständlich erklären 😉