logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel-Preis steigt
Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage - wie lange, wann und wem wird's gezahlt???  

Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo,

mein Partner (sind nicht verheiratet,leben aber zusammen) arbeitet in Luxemburg, ich in Deutschland (derzeit Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft,danach erstmal Elternzeit).

Wir erwarten im August unser 2. gemeinsames Kind und nun möchte ich so langsam meinem deutschen Arbeitgeber mitteilen, wie lange ich Elternzeit haben möchte. Dazu müsste ich allerdings wissen, wie lange die Erziehungszulage aus Luxemburg uberhaupt gezahlt wird? Bisher dachte ich,ich erhalte nun aus Deutschland 1 Jahr lang Elterngeld, danach stünde mir noch 1 jahr lang die Erziehungszulage aus luxemburg zu,solange mein partner weiter in Luxemburg beschäftigt ist und ich Elternzeit habe. Stimmt das? Oder zahlt luxemburg nach dem 1 jahr deutsche Elternzeit sogar 2 Jahre weiterhin Erziehungszulage? Beim ersten Kind wussten wir leider nichts davon und haben die Sache mit der Erziehungszulage komplett sausen lassen müssen, da mein Partner für diese Zeit bereits Elternzeit für Luxemburg genommen hat und er sonst kein luxemburgisches Elterngeld bekommen hätte.

Weitere Frage: Wann wird die Erziehungzulage ausgezahlt? Immer halbjährlich oder jeden Monat?

Letzte Frage: Wem wird die Erziehungszulage ausgezahlt? Heißt, wenn mein Partner für das 2. Kind keine Elternzeit bzw. kein Elterngeld aus luxemburg beantragt, stünde uns doch dann die Erziehungszulage zu,richtig?

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.


Profilbild von
Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo,

danke für den Link. Einige Fragen haben sich dadurch geklärt. Leider verstehe ich eine Sache noch nicht ganz, da es für mich etwas undurchsichtig beschrieben ist auf der Seite. Und zwar die Frage, ab wann und wie lange mir die Erziehungszulage zustehen würde, wenn ich nach der geburt 1 Jahr lang Elterngeld aus Deutschland bezogen habe.

Im Link wird geschrieben,dass die Erziehungszulage bei 1 bis 2 Kindern für 2 Jahre gezahlt wird. Gelten die zwei Jahre ab dem Zeitpunkt,wo ich kein deutsches Elterngeld mehr bekomme oder ab dem Zeitpunkt der Geburt? Oder auch anders gefragt: werden 2 Jahre lang Erziehungsgeld gezahlt, bis das Kind in unserem Fall 2 Jahre alt (1 Jahr deutsches Elterngeld + 1 Jahr Erziehungzulage) ist oder 3 Jahre (1 Jahr deutsches Elterngeld + 2 Jahre Erziehungszulage)?

Wär echt super,wenn mir das jemand beantworten könnte,ich kann das aus der Seite irgendwie nicht eindeutig herauslesen.

EDIT: ich glaube ich habe es nun doch noch verstanden. es wird nur bis zum ALTER von 2 Jahren bezahlt und ab dem Zeitpunkt,wo der 8 Wöchige Mutterschaftsurlaub nach der geburt endet.

Nun wirft sich aber eine neue Frage auf:

Auf der Seite steht folgender Satz: "Das Erziehungsgeld wird nicht mehr bezahlt, wenn ein Elternteil im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub Elterngeld bezogen hat."

Ich werde ja DEUTSCHES Elterngeld nach der Geburt beziehen,gehört das dazu?Oder gilt das nur für das luxemburgische Elterngeld?

Wenn ich also über Deutschland meine Elternzeit nehme und wärenddessen das Jahr auch Elterngeld beziehe, steht mir dann etwa aus luxemburg nach dem einen Jahr keine Erziehungszulage mehr zu für das weitere Jahr? Hoffe jemand weiß das hier ganz genau.


Profilbild von
info
3691 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Ich versuche es mal.

Nimm deine Elternzeit in Deutschland, wenn die abgelaufen ist musst und dein erstes Kind die Altersgrenze noch nicht überschritten hat stellst du zunächst den Antrag für die Erziehungszulage vom ersten Kind. Das geht bis zur vollendung vom 4 Lebensjahr von Kind (check das aber, alle Daten habe ich auch nicht im Kopf).

Danach stell den Antrag für das zweite Kind. Das macht am meisten Sinn, sofern du auch schön brav in der Zeit deine Arbeitszeit in Deutschland reduzierst.


Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

wir hatten schon einen antrag auf erziehungszulage fürs erste kind gestellt, dies wurde aber abgelehnt,weil mein partner jetzt ab 1.8. für 6 monate elternzeit plus das luxemburgische elterngeld für diesen zeitraum beansprucht für das erste kind. wir wussten leider damals nicht dass das zusammen nicht geht,daher ist das erziehungsgeld für das erste kind leider schon verwirkt und ich bin offiziell ja auch wieder berufstätig (wenn auch mit beschaftigungsverbot, wegen der derzeitigen 2. schwangerschaft).

es geht also rein um das 2. kind, welches ende august zur welt kommen wird ca. da möchten wir diesmal alles "richtig" machen und auch die erziehungszulage nutzen wollen.

fragt sich eben jetzt, ob ich diese auch bekomme, nachdem ich ab geburt bis 1 jahr danach aus deutschland elterngeld erhalten habe. würde dann namöich gerne insgesamt 2 jahre zu hause bleiben, das würde aber nur gehen,wenn uns nach dem ersten jahr elternzeit und deutschem elterngeld, noch ein weiteres jahr erziehungszulage aus luxemburg zustünde, wärend ich vollzeit zu hause bleibe.

edit: man sagte uns nämlich bei der luxemburgischen familienkasse, dass wir keine erziehungszulage bekommen fürs 1. kind, weil mein partner schon das luxemburgische elterngeld für seinen 6 monatigem elternurlaub beantragt hat. hätten wir das damals gewusst, hätte er seine elternzeit erst viel später genommen, dann hätte ihm wohl auch trotzdem das elterngeld zugestanden!? total kurios.


Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

danke musine, genau DAS sind auch meine Fragen. 🙂 Möchten es nämlich auch so machen. 1. jahr Elterngeld Deutschland und 2. Jahr Erziehungszulage und evtl paar Stunden arbeiten die Woche. 20 oder so. LG


Profilbild von
info
3691 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Der Anspruch ist zunächst dem Arbeitsverhältnis von deinem Mann geschuldet und solange wie er keinen Erziehungsurlaub nimmt verfällt dieser durch deine Elternzeit nicht.

Um es nochmal klar zu stellen, wenn du deine Arbeitszeit für den Anspruchszeitraum reduzierst bist du grundsätzlich berechtigt diese zu erhalten. Mach es bitte im Anschluss an deine Elternzeit, Antrag erst wenn die abgelaufen ist.

Zu der Aussage von der caise gibt es nichts negatives zu sagen. In Luxemburg gibt es nur drei Möglichkeiten von denen man sich dann eine aussuchen kann. 6 Monate Vollzeit daheim, 12 Monate Halbtags daheim Alternativ die Erziehungszulage

Ich gebe dir dann noch einen Tipp, sofern dein Freund mit seinem Chef ein gutes Verhältnis hat kann er auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber für 2 Monate auf Halbtags reduzieren. Das würde ihn in Deutschland berechtigen für diese beiden Monate deutsches Elterngeld zu beziehen. Habe ich zb gemacht und wenn man die nicht angefallen Fahrtkosten betrachtet war kein Einkommensnachteil vorhanden. Zwei Monate halbtags tut auch mal gut. Halbtags waren halt in der geraden Woche 2 Tage zur Arbeit und ungerade 3 Tage zur Arbeit fahren.


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

laut guichet wird die Erziehungszulage für 1 bis 2 Kinder bis zum Alter von 2 Jahren gezahlt.

Wie info schon gepostet hat: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html --> Dauer der Zahlung des Erziehungsgeldes

Wäre super, wenn Ihr uns hier auf dem laufenden halten würdet was am Ende rausgekommen ist. Unser Nachwuchs kommt im Oktober.


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

ein Tipp: Elternurlaub 12 Monate halbtags heisst nicht dass man jeden Tag nur die Hälfte arbeitet, man kann auch jede Woche 2 bzw 3 Tage voll arbeiten. Arbeitgeber muss allerdings zustimmen.


Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo Oernie,

ja das denke ich doch auch. Deshalb schrieb ich so ca. 20 Std die Woche. Ich würde nämlich auch so 2 ganze Tage und nen halben ins Auge fassen. Allein wegen der Anfahrt zur Arbeit lohnen sich schon 4 Stunden Arbeiten am Tag nicht wirklich. Hast du es auch so gemacht?? Erziehungszulage und paar Stunden arbeiten?


Profilbild von
oernie
1261 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

mein Tipp bezieht sich auf den Elternurlaub (congé parental). Hatte ich so gemacht.


Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

danke für die hilfe. also haben wir definitiv anspruch auf die erziehungszulage, solange mein partner keine elternzeit/elterngeld aus luxemburg erhält.

dass die erziehungszulage dann ab ablauf des mutterschaftsurlaubes ( 8 wochen nach geburt) ausgezahlt wird, bzw. in unserem fall nur 1 jahr gezahlt wird,nachdem ich kein deutsches elterngeld mehr gezahlt bekomme, ist korrekt??? so hatte ich es ja verstanden über den link.

heißt, wir erhalten bis zum 2. geburtstag des kindes die erziehungszulage und nicht bis zum 3. geburtstag?


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Es geht immer nur ums Lebensalter der Kinder, also NICHT bis zum 3. Lebensjahr. Beim ersten Kind ist euch ebenfalls nichts "durch die Lappen" gegangen, da dein Partner ja den Ausgleich als Elternurlaub nimmt, der den selben Betrag hat, wie letztendlich das Elterngeld. Beides zusammen geht nicht für ein und dasselbe Kind, auch nicht wenn ihr zuerst Erziehungszulage beantragt hättet und dann irgendwann erst den Elternurlaub. Der Anspruch war/ist dann schon verbraucht!


Profilbild von
Nadine0478
85 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Huhu wie ist das denn? Bekommt man die Erziehungszulage dann auch nur halbjährlich ausgezahlt oder monatlich? Halbjährlich wäre ja schon heftig. Oder?? Manche sagen so andere so... Weiß hier jemand besccheid.


Profilbild von
info
3691 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Der Auszahlungsmodus ist wie beim Kindergeld bzw Differenzkindergeld.