Hallo an alle, ich arbeite derzeit in Luxemburg und bin Grenzgaenger, mein Freund arbeitet in Deutschland. Ich bin im 5. Monat schwanger und blicke mittlerweile nicht mehr ganz durch.... Ist es richtig, dass ich alle Zulagen, Kindergeld etc. zu 100 % aus Luxemburg bekomme, weil ich in Luxemburg arbeite und nicht verheiratet bin? Oder stehen uns auch Zahlungen aus Deutschland zu? Ich habe vor, 6 Monate Vollzeit-Elternurlaub zu machen. Was ist nach den 6 Monaten, was steht einem in Luxemburg oder aus Deutschland zu? In Deutschland bekommt man immerhin 14 Monate Elterngeld.... Vielen Dank für eure Antworten, Nina
So hatte ich das auch verstanden....Habe meinem Chef auch schon gesagt, dass ich nach 6 Monaten wieder arbeiten gehe. Ich habe heute diesen Blog gelsen. Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist? http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=9069&page=1#Item_1 Noch eine Frage: Ist es nicht so, dass ich Kindergeld sofort aus Luxemburg bekomme, weil wir nicht verheiratet sind? Grüsse Nina
wg. Kindergeld Wenn ihr zusammen wohnt und dein Freund die Vaterschaft beim Standesamt anerkennt, dann bekommt ihr das Kindergeld aus Deutschland. Dabei ist es unwichtig, ob ihr verheiratet seit sondern es geht einzig alleindarum, in wessen häuslicher Gemeinschaft das Kind lebt. Und dann gilt als erstes das Wohnsitzland, wenn dort ein Elternteil auch arbeitet. War bei uns zumindest so, wir sind auch nicht verheiratet. Das Kindergeld Deutschland bekommt mein Freund, die Differenz aus Luxembourg erhalte ich.
Hallo Marco! Durchforste mal andere Einträge. Ich glaube mich dran zu erinnern, dass deine Frage in einem anderen Eintrag besprochen wurde und wenn ich nicht ganz falsch liege dann bekommt in euren Fall derjeniege die Differenz ausgezahlt bei dem die Kinder leben. Grundsätzlich anrecht darauf besteht wohl schon.
Hallo ich heiße Nina. Kennt sich einer mit der Elternzeit in Luxembourg aus. Ich arbeite zur Zeit 35 Stunden die Woche, werde ich mit dieser Stundenzahl als Vollzeit oder als Teilzeit bei der Entschädigung für Elternurlaub eingestuft? Oder wird der Betrag Anteilig der Stunden die man gearbeitet hat ausgezahlt. Wäre super wenn mir jemand schnell scntworten würde.
Lg Nina
weiß einer was nach den 6 Monaten Elternurlaub gezahlt wird? die frage wurde hier ja leider nicht klar beantwortet... habe gehört es gibt bis zum 2. lebensjahr des kinders eine "erziehungszulage"? ist das richtig?? bekommt man die auch ab dem 1. monat nach dem mutterschutz? hoffe mir kann einer helfen...es hat doch sicher schon einer erfahrung mit sowas gemacht.
und wie ist das mit den rentenansprüchen? wird die elternzeit mit eingerechnet oder zählt die zeit erst weiter wenn ich wieder arbeiten gehe? hat man auch anspruch auf volle rente wenn man nur halbtagsarbeiten geht?
DANKE schon mal...
@nina78: ich kann Sandy nur zustimmen, ich war in der gleichen Situation 😉 Das Kindergeld mußt Du zuerst in Deutschalnd beantragen, auch wenn Ihr nicht verheiratet seid, Dein Freund muß die Vaterschaft nur anerkannt haben. Mit dem Bescheid auf D kannst Du dann das Kindergeld (Differenzzahlung) in L beantragen. Alles Gute...