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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage bei Teilzeitarbeit  

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toddy2009
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10 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Erziehungszulage.

Meine Frau hat 1 Jahr Elternzeit beantragt. In dieser Zeit bekommt sie aus D Elterngeld. Diese ist jetzt demnächst rum. Wir überlegen uns, wie wir das nun am besten machen. Wenn sie ein weiteres Jahr zu Hause bleiben würde, bekämen wir aus Lux ja die 485 €. Würde sie einen 450 €-Job machen, bleib es ebenfalls bei den 485 €, richtig?

Ihr Arbeitgeber kann/will sie nicht auf 450 €-Basis einstellen, sondern Teilzeit.

Die Frage ist jetzt, bekommt man dann die Erziehungszulage wirklich mit dem Gehalt verrechnet? So zumindest hat es mir eine Mitarbeiterin (extrem "freundlich" und "hilfsbereit") bei der Familienkasse am Telefon erklärt. Wenn sie also mehr wie 485 € verdient, bekämen wir keine Zahlung aus Lux. Macht das Sinn? Wie kann man denn Teilzeit weniger wie 485€ verdienen, so dass man da noch etwas bekommt? Mit 4 Std die Woche?

Hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir weiter helfen? Hat die gute Frau mich da falsch beraten, vielleicht mich auch falsch verstanden?

Danke schon mal.


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LuxusFux
354 Messages

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10 Jahren  ago  

halbtags bedeutet halbe Erziehungszulage.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocation-education/index.html[/url]


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Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hi,

also es ist bei mir schon länger her (2006 und 2008). Aber es hat sich nichts geändert soweit ich weiß. Mein Mann arbeitet in Lux ich in D.. Soviel zu unserer Situation. Bei beiden Kindern habe ich Ein Jahr Elternzeit genommen. Im zweiten Jahr bin ich Teilzeit 20 Stunden Woche gegangen, bei einen Stundenlohn ÜBER 10 Euro (genau möchte ich nicht verraten) Nun ja... Die Erziehnungzulage aus Lux (485 € monatl) hat man mir mit der Differenzzahlung immer ausgezahlt (insg. 4 x)... Deine Frau darf also teilzeit arbeiten gehen, jedoch nicht mehr als 30 Stunden/woche... Der Stundenlohn ist hierbei egal. Nur die Anzahl der Stunden/Woche...


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toddy2009
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10 Jahren  ago  

So habe ich das auch verstanden, war allerdings irritiert, weil man mir am Telefon was anderes gesagt hat. Die Seite von Guichet habe ich auch gelesen, allerdings steht da so für den speziellen Fall nix drin. Und es wird auch kein Betrag genannt, weder für die volle Zulage noch für eine teilweise.

@LenaEmily Du hast bei 20 Std die Woche trotzdem die komplette Zulage erhalten?


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Anonyme

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10 Jahren  ago  

hi Toddy2009,

ja ich habe immer volle Erziehungszulage bekommen, ohne Abzüge! Der Stundenlohn ist hier egal. Nur die Anzahl der Stunden/Woche darf 30 nicht übersteigen... Es gibt hierzu auch keine Änderung, so dass du definitiv die volle Erziehungszulage bekommen solltest.

Gruß Lenaemily


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toddy2009
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10 Jahren  ago  

Ich habe heute morgen nochmal mit der cnpf telefoniert, diesmal mit einer anderen Beraterin. Neben der Freundlichkeit, die sie an den Tag legte, hat sie mich auch sont gut beraten. Es gibt gewisse Grenzen im Gesamtverdienst, die man nicht überschreiten darf. Ganz egal ist es also nicht, wieviel wir zusammen verdienen. Allerdings sollten wir klar darunter bleiben. Wir können aber eine Simulationsrechnung beantragen. Das werden wir nun tun. Wir kreigen aber auf jeden Fall was. Wenn es die ganze Summe wäre, umso besser 🙂


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

darf ich mal fragen, wie ihr auf die 30 Stunden kommt? Laut Voraussetzungen heißt es dort: - eidesstattliche Versicherung, mit der bestätigt wird, dass die Dauer der eigenen Arbeit und der des Ehepartners nicht mehr als die Hälfte der üblichen zu Grunde zu legenden Arbeitszeit beträgt;

Nicht mehr als die Hälfte heißt für mich 20 Stunden und nicht 30 Stunden! Oder gibt es hier einen Kniff?

Gruß


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Nadine0478
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10 Jahren  ago  

Hallo Ja das interessiert mich auch. Manche sagen 30std manche 20 und wieder andere sagen wenn es nicht die Höhe des dreifachen Mindestlohnes übersteigt. Oder so ähnlich?! Lg


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

ich Empfehle lieber mal eine Gewerkschaft zu Fragen, denn jeder hat hier doch andere Voraussetzung.


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toddy2009
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10 Jahren  ago  

Ich habe die Zahlen auch nur hier aus dem Forum. Ich hoffe ich bekomme bald Antowrt auf meine Anfrage bezüglich der Simulatinsrechnung, dann weis ich es genau. Falls jemand vorher schon mal was konkretes, z.B. von einer Gewerkschaft weis, wäre es super, wenn er uns es hier mitteilen könnte 🙂


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miaartos
29 Messages

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10 Jahren  ago  

Ich arbeite hier in Luxemburg und meine Frau seit April 2014 in Teilzeit mit 20 Stunden. Dann müsste uns ja die erziehungszulage oder wenigstens einen Teil zustehen, oder?


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toddy2009
8 Messages

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10 Jahren  ago  

Wenn das Kind noch keine 2 Jahre alt ist, ja. So versteh ich es, und so sagen es ja auch die Kommentare der anderen hier im Beitrag. Ich hab allerdings noch keine Rückmeldung der Familienkasse.


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miaartos
29 Messages

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10 Jahren  ago  

Ich warte dann mal auf den Brief der familienkasse und dann werde ich auch einen Brief schreiben und/oder hinfahren. Ich hatte es auch irgendwo gelesen dass es so wäre/sei, aber die ändern aber auch immer was


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Annini
35 Messages

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10 Jahren  ago  

Habe keine Zahlung erhalten. Telefonisch kam ich leider nicht weiter. Irgendwie wollte mich der Herr am Telefon nicht richtig verstehen. Habe jetzt einen Brief aufgesetzt und um Übersendung einer Simulationrechnung gebeten. Habe die letzten 6 Monate 24 Stunden / Woche in Deutschland gearbeitet ( Kind noch keine 2 Jahre ) Wer hat einen ähnlichen Fall und kann mir sagen ob die Zulage teilweise oder ganz gezahl wurde?!


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

wenn bei der Familienkasse ein Formular bzw. Nachweis oder Bescheinigung fehlt, dann rührt dort nichts.

Ich würde das an deiner Stelle vor Ort abzukären, es geht ja nicht um wenig Geld.