Hallo, kann mir bitte jemand einen Link zum Sozialgesetzbuch in Luxemburg senden - ich habe nix per Google gefunden bzw. war wohl zu blöd dafür. Hintergrund: Wir haben 3 Kinder - das 3. wurde am 12.05.2013 geboren. Nach der alten Regelung hätte uns für die Jahre 2-4 des 3. Kindes die Erziehungszulage zugestanden. Dies wurde uns auch bewilligt und lief problemlos. Heute kam aber ein Brief vom Amt in Luxembourg, das wir doch nicht anspruchsberichtigt gewesen wären und die zu Unrecht erhaltenen Beträge (knapp 5,3 K) von zukünftigen Leistungen einbehalten werden. Die Tochter ist wie gesagt am 12.05.13 geboren und lt. dem heutigen Schreiben bestünde erst ab dem 01.06.15 Anspruch auf die Leistung - wobei das Anspruchsdatum als0 nach dem 31.05.15 (Stichtag der Übergangsbestimmungen) liegen würde. Ich persönlich denke, das Anspruchsdatum beginnt mit dem 12.05.2015 und nicht erst mit dem beginnenden nächsten Monat - dies versuche ich im Sozialbuch nachzulesen.
Wenn jemand noch eine andere Idee hat oder mich darauf hinweisen könnte, wo ich einen Denkfehler habe, wäre ich dankbar...