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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage bei 3 Kindern / Sozialgesetzbuch  

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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Hallo, kann mir bitte jemand einen Link zum Sozialgesetzbuch in Luxemburg senden - ich habe nix per Google gefunden bzw. war wohl zu blöd dafür. Hintergrund: Wir haben 3 Kinder - das 3. wurde am 12.05.2013 geboren. Nach der alten Regelung hätte uns für die Jahre 2-4 des 3. Kindes die Erziehungszulage zugestanden. Dies wurde uns auch bewilligt und lief problemlos. Heute kam aber ein Brief vom Amt in Luxembourg, das wir doch nicht anspruchsberichtigt gewesen wären und die zu Unrecht erhaltenen Beträge (knapp 5,3 K) von zukünftigen Leistungen einbehalten werden. Die Tochter ist wie gesagt am 12.05.13 geboren und lt. dem heutigen Schreiben bestünde erst ab dem 01.06.15 Anspruch auf die Leistung - wobei das Anspruchsdatum als0 nach dem 31.05.15 (Stichtag der Übergangsbestimmungen) liegen würde. Ich persönlich denke, das Anspruchsdatum beginnt mit dem 12.05.2015 und nicht erst mit dem beginnenden nächsten Monat - dies versuche ich im Sozialbuch nachzulesen.

Wenn jemand noch eine andere Idee hat oder mich darauf hinweisen könnte, wo ich einen Denkfehler habe, wäre ich dankbar...


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Habe es gefunden - auf der Seite der CNPF....dann versuche ich mal, das Juristen-Französisch zu verstehen....habe den Fall auch mal an meine Gewerkschaft gesendet. Schönes Wochenende


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christian13
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9 Jahren  ago  

Ich persönlich denke, das Anspruchsdatum beginnt mit dem 12.05.2015 und nicht erst mit dem beginnenden nächsten Monat - dies versuche ich im Sozialbuch nachzulesen.

Es ist 2013 gemeint, oder?

Wir stehen vor dem Selben Problem, Unser 3. Kind ist im Mai 2014 geboren. War die Verlängerung davor immer auf Antrag?

Gruß Christian


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Unser 3. Kind ist tatsächlich im Mai 2013 geboren. Wir hatten vorher noch nie Erziehungszulage beantragt - nur beim 3. Kind. Obwohl es das erste Mal war, dass wir die Zulage beantragt hatten, gilt dies wohl als "Verlängerung der Erziehungszulage". Die Anspruchsberechtigung bei uns beginnt wohl dann tatsächlich ab dem 2. Lebensjahr - und zwar mit Beginn des Folgemonats = 01.06.2015. Das bedeutet, wenn das Kind am 30.04.2013 zur Welt gekommen wäre, wäre alles gut - so wird tatsächlich bald so lange das Kindergeld einbehalten, bis die bereits ausgezahlte Summe wieder erreicht ist. Ich bin das Ganze mit den Juristen meiner Gewerkschaft (Aleba) durchgegangen - leider ist die Vorgehensweise vom Staat so formaljuristisch korrekt. Für uns sehr ärgerlich, da man uns ja damals mehrmals seitens des Amtes mündlich zugesagt hatte, wir wären anspruchsberechtigt (und auch fast 1 Jahr anstandslos bezahlt). Bei weiteren Fragen einfach melden. Trotzdem schönen Abend...


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Schaoten
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9 Jahren  ago  

Es hat für uns ein gutes Ende genommen - der Einspruch der Gewerkschaft hat gewirkt. Hier nochmal ein grosses Dankeschön an die Juristen der Aleba für die Unterstützung. Die CNPF hat aufgrund des Einspruchs den Sachverhalt nochmals geprüft und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass unser Anspruch berechtigt war. Die nicht gezahlten Beträge werden zurückerstattet.